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grosse oder massige Hunde (Hunderassetyp 1)

Welche Hunde sind betroffen?

Von der Ausbildungspflicht sind alle grossen oder massigen Hunde (Hunde der Rassetypenliste 1) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassen- und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm.

Wer entscheidet den Rassetyp?

Der Tierarzt, der beim Welpen den Mikrochip setzt und ihn bei der Amicus registrieren muss, nimmt die Typisierung vor. Sie erfolgt auf Grund der geschätzten Grösse des Hundes nach Abschluss des Wachstums, seiner äusseren Merkmale und derjenigen seiner Eltern, sofern diese bekannt sind.

Zeigt der Mischlingshundewelpe bereits eine Schulterhöhe von mindestens 45 Zentimetern und ist schwerer als 16 Kilogramm oder bestehen Hinweise darauf, dass er diese Masse erreichen bzw. überschreiten wird, gilt der Hund als Rassetyp 1, unabhängig davon, ob die Abstammung des Welpen bekannt ist oder nicht.

Bestehen Zweifel betreffend Rassetypenzugehörigkeit, weil die Abstammung der Eltern nicht nachgewiesen werden kann, sind unbedingt die erforderlichen Kurse zu besuchen. Wurden diese Kurse nicht absolviert, wird der Rassetyp durch das Veterinäramt amtstierärztlich und abschliessend bestimmt, wobei die Kosten zu Lasten der Hundehalterin oder des Hundehalters gehen.

Wer muss die Ausbildung mit dem Hund absolvieren?

Grundsätzlich ist jede Person, die einen Hund hält, verpflichtet, die Ausbildung mit ihrem Hund zu absolvieren. Diese Aufgabe kann nicht an ein Familienmitglied oder an eine Drittperson delegiert werden. 

Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt die bei der Amicus registrierte Person. Die Registrierung bei der Amicus entspricht der Meldung bei der Wohngemeinde.

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