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Abmeldebestätigung

Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bescheingung kann erst nach erfolgter Abmeldung (Maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.


 

Bestellung

Sie können die Abmeldebestätigung direkt via Online-Schalter oder persönlich mit einem amtlichen Ausweis am Schalter bestellen.

 


 

Gebühr

Franken 30.00

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