Abmeldebestätigung
Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bescheingung kann erst nach erfolgter Abmeldung (Maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.
Bestellung
Sie können die Abmeldebestätigung direkt via Online-Schalter oder persönlich mit einem amtlichen Ausweis am Schalter bestellen.
Gebühr
Franken 30.00