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Quartierpläne

Zweck

Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Es bezweckt, Grundstücke, welche in einer Bauzone liegen, mit Strassen und Werkleitungen so zu erschliessen, damit sie bebaubar werden. Mit der Planung solcher Erschliessungen wird normalerweise ein Planungsbüro beauftragt. Die Stadt Wetzikon sorgt dafür, dass das Quartierplanverfahren formell und materiell korrekt verläuft, so dass schlussendlich ein Quartierplan von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt und damit rechtskräftig werden kann.

 

Merkblatt des Amtes für Raumentwicklung (Kanton Zürich) über das Quartierplanverfahren:

Merkblatt des Kantons Zürich

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Quartierplänen wenden Sie sich bitte an stadtplanung@wetzikon.ch.

 


 

Aktuelle Quartierplanverfahren

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