Sicherheit
An der Energieübergabestelle garantieren wir folgende Werte:
- Mittelspannung 16'000 Volt +/- 10 Prozent
- Niederspannung 400/230 Volt +/- 10 Prozent
Die Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen werden an der Übergabestelle entsprechend der Euro-Norm EN 50160 eingehalten.
Die Kontrolle der EW-Anlagen wird durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat wahrgenommen.
Link: http://www.esti.ch
Hausinstallationen
Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange die Anlagen in einwandfreiem Zustand sind, ist der Strom ungefährlich. Bei Mängeln sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmässige Kontrollen der Installationen vor.
Gemäss der Verordnung über die Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen diese ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Er muss besorgt sein, dass seine Anlage ständig den Anforderungen der NIV, Artikel 3 + 4, entspricht.
Weitere Informationen zum NIV finden Sie hier.
NIV, Artikel 3:
Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden
NIV, Artikel 4:
Elektrische Installationen müssen, soweit dies ohne aussergewöhnlichen Aufwand möglich ist, so erstellt, geändert und in Stand gehalten werden, dass sie den bestimmungsgemässen Gebrauch von anderen elektrischen Installationen, elektrischen Erzeugnissen und Schwachstrominstallationen nicht in unzumutbarer Weise stören.
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht bei Neubauten den Eingang der Sicherheitsnachweise. Zum Vollzug von späteren periodischen Prüfungen fordert das EVU die Installationsbesitzer rechtzeitig auf und überwacht deren Durchführung. Die Periodizitäten sind bei Wohnungen 20 Jahre, bei Bürogebäuden, gewerblichen Werkstätten 10 Jahre, bei Betriebsräumen der Industrie, Schulen, Tankstellen 5 Jahre und bei Baustellen und Märkten 1 Jahr.
Nur in selbst bewohnten Wohnungen und Nebenräumen dürfen Laien Lampen anschliessen und zugehörige Schalter auswechseln. Diese Arbeiten sind nicht meldepflichtig. Zudem ist es dem Laien erlaubt, hinter einem Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von maximal 30 Milliampère einfache einphasige Installationen vorzunehmen (z.B. Installation einer Steckdose). Diese Arbeit ist jedoch dem EVU zu melden und von einem Kontrolleur zu prüfen! Bei geringsten Zweifeln empfehlen wir, die Installationen einem Fachmann zu überlassen.