Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Navigation
  • Neuste Meldungen
  • Weder Bedarf noch rechtlicher Spielraum für 5G-Moratorium auf kommunaler Ebene

Weder Bedarf noch rechtlicher Spielraum für 5G-Moratorium auf kommunaler Ebene

Publiziert: 09.09.2020

Der Stadtrat hat sich an seiner letzten Sitzung mit der Petition 5G befasst, die vom Verein Wetzi-com eingereicht wurde. Im Rahmen der Beantwortung verschiedener Vorstösse des Parlaments hat sich der Stadtrat bereits intensiv mit den Themen Mobilfunkantennen und 5G-Netz auseinandergesetzt. Aus Sicht des Stadtrats besteht auf kommunaler Ebene weder ein Bedarf noch ein rechtlicher Spielraum für ein 5G-Moratorium.

Im März 2020 reichte der Verein Wetzi-com die Petition 5G ein, die von 1928 Personen unterzeichnet wurde. Die Petition forderte unter anderem, dass auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Baubewilligungen für neue 5G-Sendeanlagen erteilt werden oder bestehende Mobilfunksendeanlagen auf 5G nicht aufgerüstet bzw. nicht in Betrieb genommen werden.

Der Stadtrat Wetzikon befasste sich bereits im Rahmen der Beantwortung verschiedener Vorstösse des Parlaments intensiv mit den Themen Mobilfunkantennen (schriftliche Anfrage und Motion) und 5G-Netz (Interpellation). Dabei nahm er die Bedenken einzelner Teile der Bevölkerung in Bezug auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der fünften Mobilfunkgeneration immer ernst. Aus Sicht des Stadtrats besteht auf kommunaler Ebene weder ein Bedarf noch ein rechtlicher Spielraum für ein 5G-Moratorium. Abschliessend sind Mobilfunkantennen auf Bundes- und Kantonsebene geregelt, wobei der Bund für den Immissionsschutz und die vorsorgliche Emissionsbegrenzung der Mobilfunk-Strahlung verantwortlich ist. Entsprechend erfolgt die wissenschaftliche Diskussion aufgrund der bestehenden Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes auf Bundesebene.

Der Stadtrat kann den Forderungen der Petition nicht nachkommen. Er ist der Ansicht, dass es Aufgabe des Bundes ist, auch in diesem Bereich die Bestimmungen so anzusetzen, dass der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Bevölkerung Rechnung getragen wird.


Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Sozialhilfegesetz" der Sozialbehörde vom 25. August 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament weitergeleitet. (SRB 2020/162)
  • Es wird festgestellt, dass die Volksinitiative "Lebensqualität Oberwetzikon" zustande gekommen ist. (SRB 2020/164)
  • Die Urnenabstimmung über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Fernwärme-Initiative" (Teilrevision der Gemeindeordnung) wird auf den 29. November 2020 angeordnet. (SRB 2020/165)
  • Die Urnenabstimmung über den Austritt aus dem Zweckverband GESA Betzholz per 31. Dezember 2020 wird auf den 29. November 2020 angeordnet. (SRB 2020/166)
  • Das Bauprojekt für die Sanierung der Strandbadstrasse, Einlenker Industriestrasse bis zum Areal Stucki (Strandbadstrasse 90) wird genehmigt. (SRB 2020/169)
  • Das Inventarobjekt Nr. 4.84 (Mammutbaum) auf dem Grundstück Kat. Nr. 4265 ist innert Jahresfrisst mit einer Mehlbeere zu ersetzten und wird weiterhin im Natur- und Landschaftsschutzinventar belassen. (SRB 2020/170)

abgelegt unter:
E-Mail-Service

Hier können Sie sich eintragen, wenn
Sie die neusten Meldungen per
E-Mail erhalten wollen.

zur Anmeldung Mailingliste

Unsere neusten Social Media Posts
Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen

Neuste Meldungen RSS