Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Navigation
  • Neuste Meldungen
  • Versuch für Ausdehnung der Wetziker Chilbi von drei auf vier Tage wird verlängert

Versuch für Ausdehnung der Wetziker Chilbi von drei auf vier Tage wird verlängert

Publiziert: 21.12.2021

In den Jahren 2019 – 2021 wurde die Wetziker Chilbi versuchsweise von drei auf vier Tage ausgedehnt. Der Stadtrat stimmte der Ausdehnung des Chilbibetriebs auf Freitag im Dezember 2018 zu. Das Bedürfnis der Schausteller auf insbesondere den Freitagabend ist weiterhin da. Nicht zuletzt auch deshalb, da die Wetziker Chilbi 2020 und 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt werden musste. Die versuchsweise Ausdehnung der Wetziker Chilbi wird auf die Jahre 2022 und 2023 verlängert.

Wie schon 2020 konnte die Wetziker Chilbi aufgrund der Covid-19-Pandemie dieses Jahr nicht durchgeführt werden. Ein herber Verlust des traditionellen Anlasses sowohl für die Schausteller, Markthändler und Vereine als auch für die Bevölkerung. 2018 wurde die Chilbi anlässlich der 40. Austragung in Unterwetzikon an vier statt drei Tagen durchgeführt. Anschliessend stimmte der Stadtrat einem Versuch der Ausdehnung zu. Dieser Versuch, der eigentlich nur bis 2021 dauerte, wurde nun auf die Jahre 2022 und 2023 verlängert, da die Chilbi in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Situation rund um die Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Mit dieser Verlängerung wird ermöglicht, dass der Versuch wie ursprünglich geplant über drei Jahre durchgeführt werden kann.

"Wir sehen das grosse Bedürfnis der Schausteller, dass der Chilbibetrieb auf den Freitagabend ausgedehnt werden kann", sagt Marco Martino, Stadtrat Bevölkerung + Sport. Seitens Vereine ist das Bedürfnis nach einem weiteren Chilbitag eher gering. Denn sie haben vermehrt Probleme, genügend Vereinsmitglieder für die Chilbi zu finden. Deshalb erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, die versuchsweise Ausdehnung der Wetziker Chilbi für die Jahre 2022 und 2023 zu verlängern. Der Chilbi-Montag bleibt unverändert bestehen.

Der Stadtratsbeschluss 2021/296 ist online aufgeschaltet.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Auf eine bauliche Sperrung oder die Einführung eines Einbahnregims an der Kindergartenstrasse wird verzichtet. Die aktuelle Verkehrsregelung an der Kindergartenstrasse wird beibehalten. Eine im August 2020 eingereichte Petition fordert Massnahmen auf der Kindergartenstrasse zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs. Die detaillierten Untersuchungen zeigen, dass die Umsetzung der einst angestrebten Variante (bauliche Sperrung in etwa der Mitte) nur mit einem grossen Aufwand möglich wäre. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und aus Verkehrssicherheitsüberlegungen wäre die Erstellung einer Wendemöglichkeit notwendig, welche viel Land beansprucht, teuer und nicht quartierverträglich wäre. (SRB 2021/293)
  • Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Tempo 30 und die Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft von Blaulichtorganisationen in der Stadt Wetzikon" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Der Stadtrat hat sich im Zusammenhang mit der strategischen Überlegung zur Temporeduktion auf kommunalen Strassen in Wetzikon noch nicht detailliert mit dem möglichen Behinderungspotenzial von Tempo-30-Zonen für Blaulichtorganisationen befasst, denn das Thema ist relativ neu auf der politischen Agenda. Der Stadtrat wird sicherstellen, dass allfällige Tempo-30-Massnahmen möglichst geringen Einfluss auf die Interventionszeiten der Blaulichtorganisationen haben und die Leistungsnormen bestmöglich erfüllt werden. (SRB 2021/294)
  • Die Vorprüfung der am 6. Dezember 2021 eingereichten kommunalen Volksinitiative "Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon" ("Wohn-Initiative") ist abgeschlossen. Der Titel, der Text und die Begründung sowie die Unterschriftenliste entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist zur Einreichung der Unterschriften. Die Volksinitiative ist gemäss der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Kantonsverfassung des Kantons Zürich von mindestens 500 Stimmberechtigten innert sechs Monaten nach Abschluss der Vorprüfung zu unterzeichnen. (SRB 2021/299)
  • Die Kreditabrechnung über sämtliche Teilkredite des Rahmenkredits für das Massnahmenpaket Coronakrise mit Aufwendungen von insgesamt 368'421.07 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von 746'816.88 Franken ab. In der vorliegenden Kreditabrechnung werden sämtliche die in den vom 1. April 2020 bis 16. Juni 2021 in insgesamt zehn Stadtratsbeschlüssen ausgelösten Teilkredite ausgewiesen. Auch wenn die Corona-Pandemie noch anhält, erachtet es der Stadtrat als richtig, den Kredit abzuschliessen. Allfällige notwendige Aufwendungen, die noch anfallen, würden gemäss den bestehenden Finanzkompetenzen bewilligt. (SRB 2021/300)

abgelegt unter:
E-Mail-Service

Hier können Sie sich eintragen, wenn
Sie die neusten Meldungen per
E-Mail erhalten wollen.

zur Anmeldung Mailingliste

Unsere neusten Social Media Posts
Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen

Neuste Meldungen RSS