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Vernehmlassungsantwort Spitalfusion

Publiziert: 15.07.2019

Im Frühling 2019 eröffneten die beiden Spitäler Uster und Wetzikon, ihren jeweiligen Trägerschaften die Fusion zu beantragen. In seiner Vernehmlassungsantwort äussert sich der Stadtrat Wetzikon grundsätzlich nicht abgeneigt gegenüber dem Vorhaben. Um die Folgen der Fusion für die Stadt Wetzikon genauer abzuschätzen und endgültig zu entscheiden, sind von der GZO AG aber weitere Antworten nötig.

 

Die Spitäler Uster und Wetzikon haben beschlossen, ihren jeweiligen Trägerschaften die Fusion zu beantragen. Ihr Ziel ist es damit, die Gesundheitskosten an beiden Standorten dauerhaft zu sichern und Synergien zu nutzen. Die beiden Spitäler sollen zukunftsgerichtet aufeinander abgestimmt und durch Kooperationen mit Dritten ergänzt werden. Anfang März wurde der Stadtrat Wetzikon dazu zur Vernehmlassung eingeladen. Aufgrund der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Relevanz war es dem Stadtrat wichtig, dass sich die Ortsparteien aus Wetzikon ebenfalls zum Thema äussern konnten.

 

In seiner Vernehmlassungsantwort erklärt der Stadtrat, dass er sich grundsätzlich vorstellen kann, an der ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG vom 10. September 2019 einer Fusion beider Spitäler im September 2019 zuzustimmen. Für einen endgültigen Entscheid müssen für ihn aber wesentliche Bedingungen erfüllt sein. So dürfen der Stadt Wetzikon als Standortgemeinde aus der Fusion keine Nachteile erwachsen. Zudem hat die GZO AG genau darzulegen, wie sich die medizinische Dienstleistungen am Standort Wetzikon verändern werden. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, dass die bisherige 24-Stunden Notfallversorgung sowie die Geburtenabteilung langfristig erhalten werden. In seiner Vernehmlassungsantwort listet der Stadtrat noch weitere Punkte auf, zu denen das GZO Spital detailliert Auskunft zu geben hat, bevor der Stadtrat endgültig zuhanden der ausserordentlichen Generalversammlung entscheiden kann.

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