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Stadtrat spricht sich für "Historischen Flugplatz mit Werkflügen" aus

Publiziert: 13.03.2019

Der Bundesrat plant eine Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf, um unter anderem den Flughafen Zürich-Kloten zu entlasten. Der Stadtrat priorisiert jedoch das Alternativkonzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen", welches die Anzahl Flugbewegungen begrenzt sowie einen Businessairport und die Sportfliegerei ausschliesst.

2014 hat der Bundesrat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf als ziviles Flugfeld mit einer Bundesbasis der Luftwaffe weiter zu nutzen, aber auch als Businessairport zu betreiben. Dadurch soll unter anderem der Flughafen Zürich-Kloten entlastet werden, indem ein Teil des Geschäftsreiseverkehrs und der Leichtaviatik von Zürich nach Dübendorf verlagert wird.

Die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben in den vergangenen Jahren das Alternativkonzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" ausgearbeitet. Der "Historische Flugplatz mit Werkflügen" generiert eine hohe Wertschöpfung am Boden mit einer begrenzten Anzahl Flugbewegungen und stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Mit dem Ausschluss eines Businessairports trägt er den Interessen der Bevölkerung Rechnung. Das Konzept wurde von der Bevölkerung dieser drei Gemeinden an der Volksabstimmung im November 2017 deutlich angenommen.

Sollte der Flugplatz Dübendorf tatsächlich gemäss den Plänen des Bundes ausgebaut werden, dürfte auch die Stadt Wetzikon von einer grösseren Anzahl Flugbewegungen betroffen sein. Deshalb hat der Wetziker Stadtrat entschieden, sich an der Vernehmlassung zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Objektblatt Flugplatz Dübendorf, zu beteiligen. Er favorisiert klar das Alternativkonzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" und unterstützt damit die Haltung der drei Standortgemeinden. Der Stadtrat sieht, dass sich der Flugplatz Dübendorf in den nächsten Jahren entwickeln wird. Mit dem Alternativkonzept sowie mit einer Begrenzung der Flugbewegungen kann allen Beteiligten eine Berechenbarkeit gewährleistet werden.

 

Weitere Beschlüsse des Stadtrates

  • Antrag und Weisung für die Bauabrechnung über die Sanierung und Instandsetzung des Kronensaals mit Baukosten von Fr. 702'162.75 bzw. Minderkosten von Fr. 42.837.20 (- 5,75 %) werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
  • Die Bauabrechnung über die Sanierung der Lüftungsanlagen im Restaurant Krone mit Baukosten von Fr. 216'278.25 und Mehrkosten von Fr. 6'278.25 (+ 2,99 %) wird genehmigt.
  • Für den Neubau "Widum West", welche fünf aneinandergereihte Mehrfamilienhäuser zwischen der Uster- bzw. Weststrasse umfasst, wird die Baubewilligung erteilt.
  • Verschiedene Bäume, welche als Natur- und Landschaftsinventarobjekte gelten, zeigten bei der jährlichen Kontrolle eine nachlassende Vitalität und werden daher ersetzt.
  • Für die Sanierung des Lernschwimmbeckens in der Schulanlage Feld wird ein Objektkredit von 2'040'000 Franken bewilligt. Davon gelten 1'975'000 Franken als gebundene und 65'000 Franken als nicht gebundene Ausgaben.
  • Die Bauabrechnung über den Ersatz des Flachdaches der Heilpädagogischen Schule mit Baukosten von Fr. 188'520.60 resp. Minderkosten von Fr. 31'479.40 (14,3 %) wird genehmigt.

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