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Projektierungskredit Sanierung Stadthaus geht ans Parlament

Publiziert: 15.04.2021

Das Stadthaus Wetzikon ist in die Jahre gekommen. Gebäudetechnische Anlagen sind am Ende ihres Lebenszyklus und bauphysikalische Mängel sowie schlechte energetische Werte verursachen Probleme und hohe Heizkosten. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Parlament einen Projektierungskredit von 1'047'000 Franken für die Gesamtsanierung und Flächenoptimierung des Stadthauses.

Das zwischen 1980 und 1983 erstellte Stadthaus Wetzikon ist in die Jahre gekommen. Von aussen gesehen, ist die Gebäudehülle in einem optisch guten Zustand. Doch hinter der Kupfer- und Kunststeinfassade nagt der Zahn der Zeit und die Verglasungen sowie die gebäudetechnischen Anlagen haben ihren Lebenszyklus überschritten. Bauphysikalische Mängel und schlechte energetische Werte verursachen Probleme und hohe Heizkosten.

Daher hat sich der Stadtrat entschieden, das Stadthaus einer Gesamtsanierung zu unterziehen, damit der Werterhalt des Gebäudes gesichert werden kann. Dieses steht nämlich seit 2016 im Inventar der Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. Bei der Gesamtsanierung soll die Gebäudehülle instand gesetzt und sinnvoll den aktuellen Energievorschriften angepasst werden. Dabei wird der Minergie-Eco-Standard ohne Zertifizierung angestrebt.

Vorhandene Flächen im Stadthaus besser nutzen

Im Rahmen der Gesamtsanierung wird auch die Flächenoptimierung des Stadthauses detailliert betrachtet. Die vorhandenen Flächen sollen künftig besser genutzt und Verwaltungsabteilungen wo möglich und sinnvoll zusammengefasst und neu organisiert werden. Es wird in Betracht gezogen, vermehrt auf grössere Bürozonen statt Einzelbüros zu setzen. Ebenfalls ist ein Stadtschalter beim Eingangsbereich geplant, der als zentrale Anlaufstelle für häufigste Publikumsanliegen dienen soll. Das sich zurzeit im Dachgeschoss befindende Archiv soll ausgelagert und die frei werdende Fläche für zusätzliche Büroräume genutzt werden.

Planerwahlverfahren

Um für die anspruchsvolle Aufgabe der Gesamtsanierung und Flächenoptimierung des Stadthauses ein geeignetes und qualifiziertes Planerteam gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht zu finden, stimmte der Stadtrat im Juli 2019 der Durchführung eines Planerwahlverfahrens zu. Jurierung und Information über den Zuschlagsentscheid fanden im November 2020 statt. Den Zuschlag erhielt das Team Moos Giuliani Herrmann Architekten aus Uster. "Das Projekt beeindruckt durch den respektvollen Umgang der bestehenden Bausubstanz, die auf einer sorgfältigen Analyse der städtebaulichen Situation, der geschichtlichen Einordnung und der typischen architektonischen Elemente des Gebäudes basiert", sagt Stadtpräsident Ruedi Rüfenacht. Zudem besticht das eingereichte Projekt durch den Erhalt der charakteristischen offenen Treppenhalle, welche durch ein intelligentes Brandschutzkonzept ermöglicht wird.

Antrag und Weisung zur Gesamtsanierung des Stadthauses gehen nun ans Parlament. Stimmt das Parlament dem Projektierungskredit zu, kommt das Projekt 2023 an die Urne. Der Umbau wird, wenn alles wie geplant läuft, zwischen 2024 und 2025 über die Bühne gehen.

Der Stadtratsbeschluss 2021/80 ist online aufgeschaltet.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Im Rahmen der Covid-19-Pandemie werden weitere Kredite bewilligt. Im Bereich Kultur spricht der Stadtrat einen Kredit in Höhe von 3'750 Franken für Veranstaltungen, die nicht durchgeführt werden konnten. Für die Mehrausgaben des Alterswohnheims Am Wildbach werden Kredite von 25'000 (Schutzmaterialien) bzw. 50'000 Franken (Personal) bewilligt. Miete und Pacht von städtischen Liegenschaften, welche die Lokalität aufgrund des Bundesratsentscheids schliessen mussten, wird für die Dauer der Massnahme (1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021) erlassen. (SRB 2021/70)
  • Der Stadtrat genehmigt die Leitlinie zur Informationssicherheit und setzt diese per sofort in Kraft. Die Risiken im Bereich der IT nehmen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu. Ein bewusster und strukturierter Umgang mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz ist unabdingbar. Ein Risikomanagement, klare Weisungen und gute Schutzmassnahmen helfen, die Risiken einzuschränken. (SRB 2021/72)
  • Der Terminplan für die Behördenwahlen für die Amtsdauer 2022 – 2026 wird verabschiedet. Der erste Wahlgang findet am 27. März 2022 (separater Wahltermin) statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde mit dem offiziellen Abstimmungstermin des Bundes am 15. Mai 2022 erfolgen. Der Terminplan für die Einreichung der Wahlvorschläge wird festgelegt. (SRB 2021/73)
  • Die Sitzungsdaten des Stadtrats 2022 und die Strategietage 2022 werden festgesetzt.
    (SRB 2021/74)
  • Bei der Minigolfanlage, Natur- und Landschaftsschutzinventar-Objekt Nr. 5.48, werden drei Silberahorne aus Sicherheitsgründen gefällt. Sie werden durch drei standortgerechte, einheimische Bäume ersetzt. (SRB 2021/77)
  • Beim Bau des Stromtrassees am südöstlichen Parzellenrand des Areals Kat. Nr. 6624 wird die Hochhecke, Natur- und Landschaftsschutzinventar-Objekt Nr. 5.32 auf den Parzellen Kat. Nrn. 6694, 6583 und 6584 mit baulichen und baumpflegerischen Massnahmen so weit wie möglich erhalten und vor negativen Einflüssen durch die Bautätigkeit geschützt. Die beiden kranken Bergahorne werden gefällt und die Hecke auf der Parzelle Kat. Nr. 6584 mit der Pflanzung von einheimischen Heckensträuchern und Bäumen ökologisch aufgewertet. (SRB 2021/78)
  • Die punktuelle Bestandesbereinigung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im Zusammenhang mit der periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung wird zur Kenntnis genommen.
    (SRB 2021/79)
  • Die städtischen Grundstücke Kat. Nr. 7369 und Kat. Nr. 7370 im Morgental werden vorerst nicht weiterentwickelt. Die bestehende Zufahrtsstrasse Kat. Nr. 7371 im Morgental wird unverändert belassen. (SRB 2021/81)
  • Für den Ersatz der Hauptversorgung Elektro im Alterswohnheim Am Wildbach wird ein Objektkredit von brutto 150'000 Franken bewilligt. (SRB 2021/83)

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