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Projektierungskredit für die behindertengerechte Sanierung des Bushofs Wetzikons genehmigt

Publiziert: 17.03.2023

Der Bushof Wetzikon muss behindertengerecht saniert werden. Dafür hat der Stadtrat einen Projektierungskredit bewilligt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sowie in Anbetracht einer Neukonzipierung des Bushofs im Zusammenhang mit dem "Masterplan Stadtraum Unterwetzikon" wird der heutige Bushof mit minimalem Aufwand behindertengerecht saniert.

Der Bushof Wetzikon ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Dieses bezweckt, Benachteiligungen denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Alters- und behinderungsbedingt beeinträchtigte Menschen, die sich im barrierefreien Raum ohne Begleitperson fortbewegen können, sollen auch die Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs selbstständig beanspruchen können. Bis Ende 2023 müssen die Angebote für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich umgesetzt sein. Die Stadt Wetzikon hat beispielsweise in letzter Zeit Schritt für Schritt die Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut. Anhand einer Vorstudie und einem Vorprojekt wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Notwendig- und Verhältnismässigkeit aufgezeigt, mit welchen räumlichen sowie finanziellen Konsequenzen der bestehende Bushof zeitnah ebenfalls hindernisfrei ausgebaut werden kann. Für die behindertengerechte Sanierung des Bushofs Wetzikon hat der Stadtrat einen Projektierungskredit über 302'700 Franken bewilligt.

Neuer Bushof mit dem "Masterplan Stadtraum Unterwetzikon"

Der Wetziker Bushof kann nicht losgelöst vom Stadtraum Unterwetzikon betrachtet werden. Im Rahmen des "Masterplans Stadtraum Unterwetzikon" (wetzikon.meinbahnhof.ch) nimmt die Stadt Wetzikon in den kommenden Jahren zusammen mit den SBB eine umfassende Neukonzipierung des Bahnhofareals inklusive neuem Bushof vor. Dieser breit angelegte Mitwirkungsprozess betrifft auch viele private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und startete 2022. Der Masterplan soll Ende 2024 vorliegen und erst 2025 sind weitere Planungsschritte möglich. Im Wissen um die Zeitdauer dieses Prozesses sowie aufgrund der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes möchte die Stadt Wetzikon mit der Sanierung des Bushofs nicht länger zuwarten. "Wir werden den bestehenden Bushof mit minimalem Aufwand behindertengerecht sanieren", sagt Heinrich Vettiger, Stadtrat Tiefbau, Umwelt + Energie. Dabei berücksichtigt die Stadt die verschiedenen Bedürfnisse in Bezug auf das künftige Busangebot bzw. die Strategie der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG (VZO) für die nächsten Jahre.

Da die Platzverhältnisse auf dem heutigen Bushof-Areal knapp sind, wurde im Rahmen einer Vorstudie und einem Vorprojekt in den letzten drei Jahren geprüft, in welchem Umfang und mit welchen räumlichen sowie finanziellen Konsequenzen der bestehende Bushof behindertengerecht ausgestaltet werden kann. Die Erkenntnisse daraus dienen als Grundlage für die Erarbeitung des Bauprojekts.

Für den Stadtrat ist wichtig, dass die Projektierung zügig weitergeführt wird und der Baukredit möglichst bald dem zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Deshalb gilt es die im Vorprojekt gewonnen Erkenntnisse nun im Rahmen des Bauprojekts zu vertiefen, verbleibende Abklärungen zu tätigen und das Projekt dadurch weiter voranzutreiben.

Zeitplan Sanierung des Bushofs Wetzikon

Es ist vorgesehen, zwischen März bis September 2023 das Bauprojekt für die Sanierung des Bushofs aufzugleisen, sodass dieses im November öffentlich aufgelegt werden kann. Die Bewilligung des Baukredits sowie die Vergabe der Bauarbeiten sind für 2024 geplant, ehe Mitte 2024 mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird. Das Projekt sollte Mitte 2025 abgeschlossen sein.

Der Stadtratsbeschluss 2023/57 ist online aufgeschaltet.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

Taxen Pflegezentrum Wildbach
Der Stadtrat nimmt die angepasste Begründung für die Pflegetaxen 2023 des Pflegezentrums Wildbach zur Kenntnis. Die mit Beschluss 2022/240 festgelegten Taxen verändern sich nicht, weshalb diese nicht nochmals amtlich publiziert werden müssen und weiterhin Gültigkeit behalten. (SRB 2023/56)

Kreditabrechnung Ersatz Steuerung Heizungsanlage
Die Kreditabrechnung vom 19. Januar 2023 für den Ersatz der Steuerung der Heizungsanlage in der ARA Flos mit Ausgaben von insgesamt Fr. 141'570.69 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 33'429.32 bzw. 19,1 % ab. (SRB 2023/58)

Tarifanpassung Parkplätze Strandbad Auslikon
Die Parkgebühren beim Parkplatz der Badi Auslikon (PP 45) werden im Sinne des Schlussberichts Mobilität + Umwelt Pfäffikersee analog zu den Gebühren der Gemeinden Pfäffikon ZH und Seegräben angepasst. Seit 1. Juli 2021 werden die Parkplätze in Wetzikon flächendeckend bewirtschaftet. Bis anhin betragen die Parkplatzgebühren bei den Parkplätzen von Sport + Freizeit, somit auch bei der Badi Auslikon, 50 Rappen pro Stunde. Dieser Gebührentarif widerspricht den Ausführungen aus dem Schlussbericht Mobilität + Umwelt Pfäffikersee, bei welchen ein gemeindeübergreifend einheitlicher Mindesttarif angewendet werden soll. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der vereinbarten einheitlichen und gemeindeübergreifenden Parkplatzbewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze um den Pfäffikersee nachgekommen werden soll und die Tarife somit beim Parkplatz der Badi Auslikon erhöht werden müssen. Die Parkgebühren gelten von Montag bis Sonntag, 00.00 – 24.00 Uhr. Bis 20 Minuten kann man gratis parkieren. Anschliessend sind die Tarife wie folgt: 30 Min. bis 1 Std. (1.50), 1 Std. bis 2 Std. (3.00), 2 Std. bis 3 Std. (4.50), 3 Std. bis 4 Std. (8.00), 4 Std. bis 5 Std. (10.00), ganzer Tag (12.00). (SRB 2023/59)

Bericht und Antrag Postulat "Strukturierte Mitwirkung der Wetziker Bevölkerung" gehen ans Parlament
Mit dem im Juni 2022 eingereichten Postulat "Strukturierte Mitwirkung der Wetziker Bevölkerung" wurde der Stadtrat eingeladen, für die Legislatur 2022 – 2026 ein einer 2-4-jährigen Pilotphase konkrete Beteiligungsverfahren mit der Bevölkerung durchzuführen. Über analoge und digitale Formate sollen insbesondere beteiligungsferne Bevölkerungskreise erreicht werden. In der letzten Legislatur hat sich der Stadtrat bereits intensiv mit dem Thema der Mitwirkung auseinandergesetzt. Im aktuellen Legislaturprogramm gehört die aktive Stadtentwicklung zu einem der Schwerpunkte und Partizipationsprozesse zu etablieren (sowohl digitale als auch analoge), ist eines der Legislaturziele. Die Stelle der Stadtentwicklung soll künftig als eine Art Koordinationsstelle für Fragen der Partizipation fungieren und andere Verwaltungsstellen bei der Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung partizipativer Prozesse unterstützen. Bericht und Antrag zum Postulat gehen ans Parlament. (SRB 2023/60)

Anpassungen der Leistungsvereinbarung Stadtgarten Färberwiese
Bezüglich der Zwischennutzung der Färberwiese als Gemeinschaftsgarten und Quartiertreffpunkt besteht zwischen der Stadt Wetzikon und dem Verein Wetzikontakt eine Leistungsvereinbarung, die bis 2026 gültig ist. Der Stadtrat hat die im Dezember 2021 vorgeschlagenen Änderungen an seiner letzten Sitzung verabschiedet. Der Punkt der Freiwilligenarbeit wurde so präzisiert, dass sich Wetzikontakt im Rahmen der Möglichkeiten an Projekten, die über den festgelegten finanziellen Beitrag hinausgehen, beteiligen kann. Zudem kann der jährliche städtische Pauschalbetrag bei Bedarf jährlich angepasst werden. Ausserhalb der festen Laufzeit von vier Jahren kann die Leistungsvereinbarung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Hier wurde noch präzisiert, dass dies auch dann gilt, wenn Wetzikontakt die Leistungen nicht mehr finanzieren kann. Alle Änderungen tangieren die Leistungen nicht, gehen aber noch präziser auf die Bedürfnisse des Vereins ein, mit dem die Stadt Wetzikon eine sehr gute langjährige Zusammenarbeit pflegt. (SRB 2023/61)

Termine Stadtratssitzungen und Strategietage 2024 festgelegt
Die Sitzungsdaten des Stadtrats 2024 und die Strategietage 2024 werden festgesetzt. (SRB 2023/62)

Ersatzwahl Rebecca Heusser im Parlament
Rebecca Heusser tritt per 28. Februar 2023 aus dem Wetziker Parlament aus. Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird per 20. März 2023 Helene Bisang gewählt. (SRB 2023/63)

Anordnung Urnenabstimmung und Genehmigung Weisung Fernwärme
Die Urnenabstimmung über den Rahmenkredit in der Höhe von 80 Mio. Franken für den Ausbau der Fernwärmeversorgung inklusive Beteiligung an einer zu gründenden Aktiengesellschaft wird auf den 18. Juni 2023 angeordnet. (SRB 2023/64)

Verordnung Wasserversorgungsreglement und Teilrevision Gebührenverordnung
Das Wasserversorgungsreglement (Verordnung) und die teilrevidierte Gebührenverordnung vom 12. Dezember 2022 werden rückwirkend per 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Es sind keine Rekurse eingegangen. (SRB SRB 2023/65)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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