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Projektierungskredit Friedhof Wetzikon

Publiziert: 29.10.2019

Die Friedhofanlage Wetzikon entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss saniert werden. Nach der Festlegung des Siegerprojekts beantragt der Stadtrat beim Wetziker Parlament einen Projektierungskredit von 480'000 Franken.

Der in den Jahren 1935 und 1936 erstellte Friedhof Wetzikon ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den energietechnischen Anforderungen. Bis auf die erbaute Leichenhalle und dem Ökonomiegebäude 1965 blieb der Friedhof praktisch unverändert. Um das bestmögliche Bauprojekt zu erhalten, wurde in der ersten Jahreshälfte 2019 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt.

Eine Jury hat nun das Siegerprojekt der Planergemeinschaft Tom Munz GmbH, St. Gallen auserkoren. Die Projektstudie überzeugte durch die ausgewogene gestalterische Qualität und eine hohe Wirtschaftlichkeit. Die bestehenden Gebäude werden entfernt und mit einem neuen Gebäude ein neuer städtebaulicher Akzent geschaffen. Dies ermöglicht eine auf die Bedürfnisse der Stadt massgeschneiderte Lösung. Im Januar 2020 werden die fünf eingereichten Projekte im Stadthaus ausgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Für die Weiterführung des Projekts beantragt der Stadtrat dem Parlament einen Projektierungskredit von 480'000 Franken. Die Gesamtkosten betragen nach Schätzung der Projektverfasser 5,25 Mio. Franken. Verläuft alles planmässig, erfolgt die Urnenabstimmung über die genauen Baukosten Mitte 2021 – die Bauphase ist in den Jahren 2023/2024 geplant.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Antrag und Weisung für den Baukredit bei der Schulanlage Robenhausen für den Einbau eines neuen Kindergartens und den Einbau von vier Gruppenräumen werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
  • Antrag und Weisung für den Neubau einer Abwasser-Sanierungsleitung vom Gebiet Bächelacher/Neuwies nach Ettenhausen werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
  • Dem Parlament wird empfohlen, die Motion "Förderung der Biodiversität auf stadteigenen Grundstücken und Flächen" nicht zu überweisen.
  • Bericht und Antrag zum Postulat "Tempo 30 im Zentrum auf der Bahnhofstrasse" werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
  • Dem Parlament wird empfohlen, das Postulat "Ökologische Bewirtschaftung von Pachtland nicht zu überweisen.
  • Die Beantwortung der schriftlichen Anfrage "Bekämpfung einjähriges Berufskraut (Neophyten)" wird dem Parlament unterbreitet.
  • Für den Ersatz der Telefonanlage und der Bewohnerinnen/Bewohner-Rufanlage im Alterswohnheim Am Wildbach wird ein Kredit von 590'000 Franken bewilligt.
  • Für die Sanierung und den Unterhalt der Heizzentrale für den Einbau einer neuen Holzpelletsfeuerung im städtischen Ferienheim Canetg wird ein Objektkredit von 115'000 Franken bewilligt.
  • Die Anpassung der Eigentümerstrategie der Stadtwerke Wetzikon wird genehmigt.

Folgende Bauabrechnungen werden genehmigt:

  • Sanierung der Hofstrasse Süd, 1. Etappe, Gesamtausgaben Fr. 790'959.15, Minderkosten Fr. 89'404.85 bzw. 10,2 %;
  • Sanierung der Hofstrasse Süd, 2. Etappe, Gesamtausgaben Fr. 737'462.80, Minderkosten 52'537.20 bzw. 6,7 %;
  • Ersatz der Meteorwasserleitung in der Hofstrasse, Gesamtausgaben Fr. 156'938.30, Minderkosten Fr. 23'061.70 bzw. 12,8 %.

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