Neue Sitzbank für Wetzikon ausgewählt
Der Stadtrat hat das neue Sitzbankmodell für die Stadt Wetzikon genehmigt. In den kommenden Jahren werden die bestehenden Sitzbänke in Wetzikon mit einer hindernisfreien und altersgerechten Sitzgelegenheit ersetzt. Diese werten den öffentlichen Raum auf und laden zum Verweilen ein.
Sitzgelegenheiten sind im öffentlichen Raum von grosser Bedeutung. Sie werten diesen auf und ermöglichen es, insbesondere mobilitätseingeschränkten und älteren Personen, Pausen einzulegen. Ob Jung oder Alt – Menschen schätzen es, wenn sie zwischendurch absitzen und die Aussicht, die Pause oder die Gesellschaft anderer Personen geniessen können.
In die Auswahl einer neuen Wetziker Sitzbank wurde die Bevölkerung miteinbezogen. Im Frühjahr 2022 konnte sie verschiedene Sitzbankmodelle vor dem Migros Oberland Märt testen und bewerten. Diese Möglichkeit nutzten rund 400 Personen. Die Stadt Wetzikon bedankt sich herzlich für dieses grosse Echo und freut sich sehr, dass so viele Wetzikerinnen und Wetziker bei der neuen Sitzbank mitbestimmten.
Die neue Wetziker Sitzbank ist das wohl bekannteste Schweizer Sitzbankmodell, welches für die Schweizer Landesausstellung 1939 entwickelt wurde. Ausgewählt wurde diese Sitzgelegenheit nicht nur aufgrund der meisten Stimmen oder des Aussehens. Sie erfüllt auch alle Kriterien bezüglich einer hindernisfreien und altersgerechten Sitzbank, ist aus langlebigem Material und für den Unterhaltsdienst gut zu unterhalten. Die "Landi-Sitzbank" stammt vollumfänglich aus Schweizer Produktion und ist aus naturbelassenem heimischem Schweizer Holz sowie rezykliertem Stahl gefertigt.
Die Wahl einer neuen Wetziker Sitzbank wurde auch gleich zur Analyse genutzt, ob die über 170 Sitzbänke in Wetzikon an geeigneten, richten und wichtigen Orten stehen, sodass der öffentliche Raum für alle nutzbar und attraktiv ist. Die bestehenden Sitzgelegenheiten werden in den kommenden Jahren fortlaufend ausgetauscht.
Der Stadtratsbeschluss 2022/283 ist online aufgeschaltet.
Weitere Beschlüsse des Stadtrats
Teuerungszulage 2023
Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich wird dem Personal der Stadt Wetzikon, unter Vorbehalt der Genehmigung des Parlaments zum Budgetantrag des Stadtrats, ab 2023 ein Teuerungsausgleich von 3,5 % gewährt. (SRB 2022/275)
Kreditbewilligung Springereinsätze Bereich Sozialdienst und Dienstleistungen Dritter Bereich Baubewilligungen
Für die Springereinsätze 2022 im Bereich Sozialdienst wird ein Kredit von 275'000 Franken sowie für Dienstleistungen Dritter 2022 im Bereich Baubewilligungen ein Kredit von 280'000 Franken bewilligt. Die Abteilung Soziales, insbesondere der Sozialdienst, hatte verschiedene Abgänge sowie personelle Ausfälle. Da die Rekrutierung dieser Fachkräfte momentan sehr schwierig ist, werden Springerinnen und Springer eingesetzt. Aufgrund der hohen Anzahl Baugesuche mit 25 Prozent mehr als im Vorjahr können nicht mehr alle feuerpolizeilichen Beurteilungen intern erledigt werden, weshalb der Kredit genehmigt wurde. (SRB 2022/276)
Rückforderung Versorgertaxe von ausserkantonalen Heimplatzierungen
Das Verwaltungsgericht hat im November 2015 entschieden, dass bei einer Platzierung von Kindern und Jugendlichen in einem ausserkantonalen Heim die Versorgertaxe nicht von der Wohngemeinde, sondern vollumfänglich vom Kanton übernommen werden muss. Gegen diesen Entscheid klagten die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf. Unterstützung für die Anwaltskosten erhielten sie vom Verband der Gemeindepräsidien GPV sowie den Städten und Gemeinden des Kantons, so auch der Stadt Wetzikon. Das Verwaltungsgericht hiess die Klage gut. Der Stadtrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass nach einem lang andauernden Prozess den Gemeinden Recht gegeben wurde und nun eine Rückzahlung von während über zehn Jahren bezahlten Versorgertaxen erfolgen kann. Bezüglich der von der Bildungsdirektion offerierten Möglichkeiten der Rückerstattung entscheidet sich der Stadtrat für die Variante der effektiven Rückforderung. (SRB 2022/278)
Anfrage "Förderung Energieberatung für Unternehmen" wurde beantwortet und geht ans Parlament
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Förderung Energieberatung für Unternehmen" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Die Stadtwerke vermitteln interessierte Unternehmen an die Energieagentur der Wirtschaft, welche die Gespräche durchführt. Künftig soll das Beratungsangebot noch bekannter gemacht werden. Die Nachfrage war bis vor Kurzem gering, hat aber im Zusammenhang mit der Energiekrise zugenommen. (SRB 2022/279)
Inkraftsetzung Teilrevision Gebührenordnung der Stadt Wetzikon
Die teilrevidierte Gebührenordnung vom 10. Dezember 2020 wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. (SRB 2022/280)
Änderung Gebührenverordnung im Abfallkonzept
Antrag und Weisung für die Änderung der Gebührenverordnung werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat genehmigte im September 2022 das neue Abfallkonzept der Stadt Wetzikon. Darauf basierend müssen die bestehenden rechtlichen Grundlagen angepasst werden. Die drei neuen Artikel beziehen sich auf das Abfallwesen: Grundsätze (Erhebung von Gebühren, deren Zusammensetzung und Abdeckung), Gebührenpflicht sowie Grundsätze der Gebührenbemessung. Ergänzt wurde der Gebührentarif in den Punkten Abfallwesen und Benutzung des öffentlichen Grunds. (SRB 2022/282)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.