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Hindernisfreie Bushaltestellen in Wetzikon

Publiziert: 22.03.2021

Bis Ende 2023 müssen Bushaltestellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes behindertengerecht sein. Der Stadtrat hat dem Planungs- und Umsetzungskonzept zugestimmt, sodass die geforderten Massnahmen fristgerecht umgesetzt werden können.

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) verlangt, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs spätestens 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2004 behindertengerecht sein müssen. Diese Frist läuft Ende 2023 ab. Deshalb müssen bis dann auch die kommunalen Bushaltestellen der Stadt Wetzikon den Bedürfnissen von alters- und behinderungsbedingt beeinträchtigten Menschen angepasst werden. Der Stadtrat hat dem Planungs- und Umsetzungskonzept zugestimmt und für die Projektierung sowie Umsetzung 358'000 Franken inkl. MWST als gebundene Ausgabe bewilligt.


Auf dem Stadtgebiet existieren insgesamt 30 Bushaltestellen bzw. rund 60 Haltekanten. Davon liegt je rund die Hälfte an städtischen Strassen (26 Haltekanten) und an Kantonsstrassen (34 Haltekanten). Nicht berücksichtigt ist das Angebot beim Bahnhof Wetzikon, da dort das Anliegen "Hindernisfreier Zugang zum öffentlichen Verkehr" in einem separaten Projekt bearbeitet wird. Der Bushof soll ebenfalls bis Ende 2023 saniert werden.

Attraktive Infrastruktur

Die Stadt Wetzikon möchte für die Haltestellen auf dem Stadtgebiet einen hohen Servicelevel mit attraktiver Infrastruktur bieten. "In den nächsten Jahren sollen fehlende Sitzbänke, Abfalleimer und Wartehäuschen kontinuierlich erstellt werden", sagt Pascal Bassu, Stadtrat Tiefbau + Energie. Die anstehenden Massnahmen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes werden auch zum Anlass genommen, die bestehenden Ausstattungselemente an den einzelnen Bushaltestellen bei Bedarf zu ersetzen sowie an gut frequentieren Bushaltestellen zusätzliche Witterungsunterstände zu installieren. Dafür hat der Stadtrat einen Kredit von 235'000 Franken inkl. MWST als neue Ausgabe bewilligt.


Damit bis Ende ein möglichst grosser Teil der Bushaltestellen hindernisfrei ausgestaltet ist, wird die Umsetzung nun vorangetrieben. Die Umsetzung der Massnahmen wird auf drei Jahre verteilt.


Der SRB 2021/47 ist online aufgeschaltet.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Dem Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland der 4. Generation wird zugestimmt. Zugleich wird bestätigt, dass die in der Verantwortung der Stadt Wetzikon liegenden Massnahmen umgesetzt bzw. bis zur Bau- und Finanzierungsreife vorangetrieben werden. (SRB 2021/44)
  • Die Projektorganisation für die Erarbeitung des Umsetzungsvorschlags zum Gegenvorschlag zur Fernwärmeinitiative wird gemäss den vorliegenden Projektanträgen und den ergänzenden Ausführungen festgesetzt. Das Projekt beinhaltet diverse zu bearbeitende Teilaspekte, welche am Ende zu einem umsetzungsfähigen Vorgehensvorschlag zusammengefügt werden sollen. Der für ein so komplexes Projekt zur Verfügung stehende Zeitrahmen von drei Jahren ist kurz und macht eine Bearbeitung in mehreren zeitlich parallel laufenden Teilprojekten notwendig. (SRB 2021/45)
  • Antrag und Weisung für das Postulat "Baumpflanzungen für Wetzikon" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Rahmenkredit zur Baumförderung soll für vorerst drei Jahre vorgesehen werden. (SRB 2021/46)
  • Für die Ingenieurarbeiten (Strasse, Beleuchtung und Entwässerung) zur Sanierung der Bachtelstrasse wird ein Kredit über 78'200 Franken inkl. MWST bewilligt. In einem nächsten Schritt soll das Bauprojekt nun erarbeitet sowie die Submission für die Strassen- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. (SRB 2021/48)
  • Der Stadtrat empfiehlt die Annahme des Antrags der Schulpflege zur Entgegennahme des Postulats "Stärkung der Wetziker Schulen" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Die Schule Wetzikon macht sich schon seit längerer Zeit Gedanken über die vermehrt auftretenden Schwierigkeiten in einzelnen Klassen. In diesem Zusammenhang hat die Schulpflege nebst Sofortmassnahmen auch ein strategisches Projekt "Stärkung Kindergarten" lanciert. (SRB 2021/50)
  • Der Stadtrat genehmigt das Kommunikationskonzept der Stadt Wetzikon und setzt dieses per sofort in Kraft. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Kommunikation der Stadt gegenüber externen sowie internen Personen ist eine zeitgemässe und professionelle Kommunikation unumgänglich. (SRB 2021/51)
  • Die Urnenabstimmung über die Totalrevision der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon wird auf den 13. Juni 2021 angeordnet. (SRB 2021/52)
  • Als Mitglied der reformierten Kirchenpflege wird Martin Kunz in Stiller Wahl für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 als gewählt erklärt. (SRB 2021/53)
  • Die teilrevidierte Gebührenverordnung vom 10. Dezember 2020 wird per 1. Mai 2021 in Kraft gesetzt. (SRB 2021/54)
  • Antrag und Bericht zum Postulat "Sanierung Gaswerkareal Medikon (Teil Nord)" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Eine Schadstoffsanierung ohne konkretes Bauprojekt auf dem Grundstück Nord verursacht erhebliche Mehrkosten, da bei einem derartigen Vorgehen keine Synergien analog zur aktuellen Sanierung beim Neubau Werkhof erreicht werden können. Aus Sicht des Stadtrats ist es sinnvoll, das alte, bestehende Betriebsgebäude abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. (SRB 2021/55)
  • Antrag und Weisung eines Projektierungskredits für die Ersatzneubauten der Doppelkindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Projektierungskredit beträgt 990'000 Franken. Seit der Erstellung der Kindergärten in den 60er-Jahren wurden nur minime Instandhaltungs- und werterhaltende Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Die Gebäude weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, befinden sich in einem schlechten energetischen Zustand und weisen grosse betriebliche Raumdefizite auf. Um allen Anforderungen optimal gerecht zu werden, sollen die bestehenden Gebäude durch Ersatzneubauten ersetzt werden. (SRB 2021/56)
  • Ronnie Pederiva wird zum ordentlichen Stellvertreter und Katarina Borkovic zur ausserordentlichen Stellvertreterin der Betreibungsbeamtin der Stadt Wetzikon bzw. des Betreibungskreises Wetzikon ernannt. (SRB 2021/57)

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