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Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Wohn-Initiative" geht ans Parlament

Publiziert: 07.07.2022

Der Stadtrat hat zur im April 2022 eingereichten kommunalen "Wohn-Initiative" einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Fokus wird auf Wohnungen im Eigentum von preisgünstigen Wohnbauträgerinnen und Wohnbauträgern ausgeweitet und beschränkt sich nicht wie vom Initiativ-Komitee gefordert nur auf gemeinnützige. Zudem ist der im Initiativtext verlangte Mindestanteil von einem Fünftel solcher Wohnung am Gesamtbestand der Mietwohnungen nicht realistisch erreichbar.

Im April 2022 reichte das Initiativ-Komitee die "Wohn-Initiative" ein. Die Initiative fordert, dass sich die Zahl der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgerinnen oder Wohnbauträgern stetig erhöht. Angepeilt wird ein Anteil von mindestens einem Fünftel am Gesamtbestand der Mietwohnungen. Davon ausgenommen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser im selbstgenutzten Eigentum. Besonders gefördert werden sollen alters- und familiengerechte Wohnungen.

Gemeinnützige Wohnungen sind solche, bei denen die Vermieterin oder der Vermieter freiwillig auf die maximal mögliche Rendite verzichtet. In der Regel wird das Prinzip der Kostenmiete angewendet. Die Miete deckt dabei Finanzierungs-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Unterhaltskosten, aber darüber hinaus werden keine zusätzlichen Einnahmen erwirtschaftet.

Das Initiativbegehren würde je nach verwendeten Zahlen mindestens einer Verdoppelung des heutigen Bestands entsprechen. "Für den Stadtrat ist es unbestritten, dass es sich beim Bereich Wohnen um ein wichtiges Thema handelt, das auf die politische Agenda gehört. Ohne eine proaktive Rolle der Stadt und entsprechende Ressourcen kann ein derart ehrgeiziges Ziel wie in der Initiative formuliert jedoch nicht erreicht werden", sagt Stadtpräsident Pascal Bassu. Deshalb hat der Stadtrat einen Gegenvorschlag zur "Wohn-Initiative" ausgearbeitet. Dieser weitet den Fokus auf Wohnungen im Eigentum von preisgünstigen Wohnbauträgerinnen und Wohnbauträgern aus. Dazu zählen somit auch Wohnungen, die unterhalb der Marktmiete, aber über der Kostenmiete liegen.

Gegenvorschlag des Stadtrats

Die Stadt Wetzikon möchte sich in Zukunft dafür einsetzen, dass sich die Zahl der Wohnungen im Eigentum von preisgünstigen Wohnbauträgerinnen oder Wohnbauträgern stetig erhöht. Ausgenommen von dieser Berechnung sind Wohnungen und Einfamilienhäuser im selbstgenutzten Eigentum. Besonders gefördert werden soll die soziale Durchmischung der Bevölkerung. Im Gegenvorschlag wird auf die Festlegung einer Zielvorgabe verzichtet. Eine Zielvorgabe wie die eines Fünftels an gemeinnützigen Wohnungen aus dem Initiativtext ist nicht zielführend. In Anbetracht des aktuellen Anteils von je nach Berechnung 9.5 oder 10.6 Prozent preisgünstiger Wohnungen ist das Erreichen eines Anteils von 20 Prozent aus Sicht des Stadtrats nahezu unmöglich. "Ziele müssen realistisch sein, damit man sich an ihnen orientieren und Massnahmen darauf ausrichten kann", begründet Pascal Bassu den Verzicht auf eine konkrete Zielvorgabe. Zudem stellt der Gegenvorschlag des Stadtrats die soziale Durchmischung der Bevölkerung in den Vordergrund. Aktuell werden an diversen Orten in Wetzikon bereits altersgerechte Wohnungen realisiert und der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Markt sich allmählich einer Sättigung annähert. Die soziale Durchmischung als besonders förderwürdiges Ziel nimmt auf diese Gegebenheiten Rücksicht und kann sich flexibler auf allfällige Änderungen des Wohnungsmix anpassen.

Nach der Beratung über die Volksinitiative sowie den Gegenvorschlag des Stadtrats im Parlament wird die Vorlage der Wetziker Stimmbevölkerung unterbreitet.

Der Stadtratsbeschluss 2022/177 ist online aufgeschaltet.


Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

Schutzwürdiger Nussbaum im Morgental
Im Morgental plant die IGEBA Baugenossenschaft auf der Parzelle 10768 eine grössere Arealüberbauung mit 68 Mietwohnungen in fünf Mehrfamilienhäusern. Auf dem Grundstück befindet sich ein grosser Nussbaum, welcher im Natur- und Landschaftsinventar aufgeführt ist. Der Nussbaum steht zusammen mit weiteren Obstbäumen auf einer Wiese oberhalb der Scheller- und Guyer- Zeller-Strasse und prägt durch seine erhöhte Lage das Quartierbild südwestlich der Schellerstrasse. Die langfristige Erhaltung des Nussbaums soll gewährleistet werden. Falls sich bei der Wurzelsondierung herausstellen sollte, dass trotz Schutzmassnahmen bei der Überbauung der Baum stark gefährdet wird, kann der Nussbaum durch eine grosse Ersatzbepflanzung ersetzt werden. (SRB 2022/172)

Kreditabrechnung Erneuerung Kanalisationsanlagen Morgenhaldenweg genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 23. Mai 2022 für die Erneuerung der Kanalisationsanlagen im Morgenhaldenweg mit Ausgaben von insgesamt Fr. 135'558.35 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 80'441.65 bzw. 37,2 % ab. Die Bauarbeiten konnten 2020 gemäss Projekt ausgeführt werden. (SRB 2022/173)


Kreditabrechnung Erneuerung Morgenhaldenweg genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 23. Mai 2022 für die Erneuerung des Morgenhaldenwegs mit Ausgaben von insgesamt Fr. 272'834.45 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 122'165.55 bzw. 30,9 % ab. Die Bauarbeiten konnten 2020 gemäss Projekt ausgeführt werden. (SRB 2022/174)


Revisionsbericht Krankenversicherungsgesetz genehmigt
Der Bericht über die vom 8. bis 10. Juni 2022 durchgeführte KVG-Revision 2022 (Abrechnungsjahr 2021) wird genehmigt. (SRB 2022/178)


Antrag und Bericht Postulat "Herberge Sportanlage Meierwiesen" gehen ans Parlament
Antrag und Bericht zum Postulat "Herberge Sportanlage Meierwiesen" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Das Postulat fordert die Prüfung, ob die Herberge weitergeführt werden soll und wenn ja, wie sie attraktiver werden kann. Nachdem der Stadtrat dem Parlament schon einmal Bericht über das Postulat erstattete, das Parlament diesen jedoch ablehnte, wurde das Projekt an eine externe, auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierte Beraterfirma übergeben. Mit dem sehr kleinen Team und den gegebenen Voraussetzungen ist es schwierig, eine Unterkunft im "Nebengeschäft" professionell und wirtschaftlich betreiben zu können. Die verschiedenen Bereiche wurden analysiert und unmittelbare Massnahmen nach Priorität aufgezeigt. Bis Ende 2025 wird eine Auslastungssteigerung angestrebt, welche eine deutliche Verbesserung der Übernachtungszahlen gegenüber den Vorjahren aufzeigen muss. Der Stadtrat wird dann entscheiden, ob und wie ein Weiterbetrieb der Herberge Meierwiesen möglich ist. (SRB 2022/182)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

Geschäftsleitung Stadtverwaltung Wetzikon

An den letzten Sitzungen behandelte die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Wetzikon folgende Beschlüsse:

  • Für die Ersatzbeschaffung der 43 Atemschutzgeräte der Feuerwehr Wetzikon-Seegräben wird ein Netto-Kredit von 58'000 Franken bewilligt. Damit bei einem Feuer eine Brandbekämpfung überhaupt möglich ist, ist die Feuerwehr auf das Tragen von Atemschutzgeräten angewiesen. Sie schützen die Einsatzkräfte vor giftigen Brandgasen und sind einer enormen thermischen Belastung ausgesetzt. Damit die Sicherheit der Einsatzkräfte weiterhin gewährleistet ist, müssen die Atemschutzgeräte jederzeit einwandfrei funktionstüchtig sein. Die heute im Einsatz stehenden Atemschutzgeräte sind über 20 Jahre alt und übersteigen bereits die vorgegebene Nutzungsdauer von 18 Jahren. (GLB 2022/37)
  • Ein wesentlicher Teil der Winterdienstleistungen in der Stadt Wetzikon werden durch externe Auftragnehmer gewährleistet. Aufgrund von Zustand und Alter müssen zwei Schneepflüge mit Baujahr 2000 sowie ein Salzstreuer mit Jahrgang 2007 ersetzt werden. Für die Ersatzbeschaffung wird ein Kredit über 53'400 Franken inkl. MWST bewilligt. (GLB 2022/38)

Die Geschäftsleitungsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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