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Erlass Miet- und Pachtzinsen in städtischen Liegenschaften

Publiziert: 21.01.2021

Der Stadtrat erlässt die Miet- und Pachtzinsen in städtischen Liegenschaften für Restaurations- und Freizeitbetriebe vom 22. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021. Mit diesem erneuter Erlass analog der bereits getätigten Reduktionen sollen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise weiter abgefedert werden.

Die aktuelle Situation rund um die Coronakrise fordert alle. Der Stadtrat erachtet es als zentral, dass die Gemeinden und Städte einen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leisten, um so die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern. Am 1. April 2020 hat der Stadtrat ein umfangreiches Massnahmenpaket im Zusammenhang mit der Krise verabschiedet. Unter anderem hat er die Miet- und Pachtzinse in städtischen Liegenschaften für Unternehmen, die von den Corona-Massnahmen betroffen waren, erlassen.

Der Stadtrat erlässt nun diese Miet- und Pachtzinsen erneut. Und zwar vom 22. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021. Der Miet- und Pachtzinserlass steht in Zusammenhang mit den vom Bundesrat am 22. Dezember 2020 getroffenen weiteren Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Daraufhin mussten unter anderem Betriebe der Gastronomie (Take-Away sowie Lieferdienste bis 22.00 Uhr erlaubt), Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Sport- und Wellnessbetriebe schliessen. Mit den neuen vom Bundesrat am 13. Januar 2021 kommunizierten Massnahmen, werden diese Betriebe bis mindestens Ende Februar 2021 geschlossen bleiben.

Der Stadtratsbeschluss 2021/2 ist online verfügbar.


Weitere Beschlüsse des Stadtrats

  • Als Mitglied des Grossen Gemeinderats wird für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 per 21. Januar 2021 Linus Fivian (EVP) als gewählt erklärt. (SRB 2021/1)
  • Der Stadtrat genehmigte den Stellenplan für das Jahr 2021 mit 424.60 Vollzeiteinheiten (Vorjahr 416.10 Vollzeiteinheiten) und somit eine Stellenprozenterhöhung von 8,5 Stellen. Darin enthalten ist das Globalbudget Sport + Freizeit, Alterswohnheim Am Wildbach und Stadtwerke. Trotz der höheren Zahl ist der Stadtrat überzeugt, dass die Stadtverwaltung mit ihren Personalressourcen haushälterisch umgeht. Die neuen Stellen sind gut begründet und im genehmigten Budget 2021 enthalten. In seinem Verantwortungsbereich hat der Stadtrat zwei neue Stellen (Stadtentwicklung und Sachbearbeitung Baubewilligungen) sowie bei der Vereinskoordination eine Aufstockung um 20 Stellenprozent eingestellt. Zudem ermöglicht die Stadt Wetzikon mit ihren 55 attraktiven Ausbildungsplätzen Jugendlichen eine vielseitige Perspektive für den Eintritt ins Berufsleben. (SRB 2021/3)
  • Das Gesamtkonzept der integrierten Standortförderung mit der Absicht der Gründung eines neuen Vereins "Standortförderung Zürioberland" wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassungsantwort verabschiedet. Der Stadtrat begrüsst die Weiterentwicklung der integrierten Standortförderung im Zürcher Oberland und setzt sich ebenfalls für ein attraktives, wettbewerbsfähiges und lebenswertes Zürcher Oberland ein. (SRB 2021/4)
  • Die Antwort auf die Interpellation "Raumbewirtschaftung" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. (SRB 2021/5)
  • Die Antwort auf die Interpellation "Spitalfusion GZO AG mit Spital Uster – wie weiter" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. (SRB 2021/6)
  • Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Ergänzungen und Änderungen bezüglich der Parkraumbewirtschaftung, der Bibliothek sowie bezüglich der Einwohnerdienste wird zugestimmt. Die Änderungen der Teilrevision treten per 1. März 2021 in Kraft. (SRB 2021/9)

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