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Corona-Virus: Umgang mit Veranstaltungen

Publiziert: 28.02.2020

Die Schnelligkeit der Ausbreitung des Corona-Virus und der Schutz der am meisten gefährdeten Personen kann durch die Mitwirkung der Bevölkerung wesentlich beeinflusst werden. Deshalb hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich am 3. März 2020 folgende neue Empfehlungen erlassen:

  • Veranstaltungen jeder Grösse mit teilnehmenden Gruppen aus den betroffenen Gebieten (Italien, China, Südkorea, Iran) sollen nicht durchgeführt werden.
  • Veranstaltungen mit vielen Personen in engem körperlichen Kontakt in geschlossenen Räumen sollen nicht durchgeführt werden (z. B. Clubs).
  • Veranstaltungen mit externen Teilnehmenden in Alters- und Pflegeheimen sollen nicht durchgeführt werden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die kantonale Gesundheitsdirektion haben am 28. Februar 2020 über den Umgang mit Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus informiert. Demzufolge ist wie folgt vorzugehen:

  • Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1'000 Personen aufhalten sind im Kanton Zürich verboten. Dieses Verbot gilt vorerst bis 15. März 2020.
  • Die kantonalen Behörden haben für Veranstalter und Gemeinden eine Hotline unter der Telefonnummer 0800 044 117 eingerichtet. Diese ist 24 Stunden in Betrieb.
  • Der Fasnachts Umzug am 1. März 2020 wurde abgesagt. Weitere Informationen über die Durchführung der Robehuser Fasnacht 2020 finden Sie hier.

Weitere Informationen über den Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie hier.

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