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Corona-Entschädigungen für Kulturschaffende und Laienkultur ab 1. November 2020

Publiziert: 29.10.2020

Die seit 29. Oktober 2020 neu geltenden Corona-Massnahmen haben weiterhin einschneidende Konsequenzen für den Kulturbereich.

Ab 1. November 2020 werden die Kantone wieder Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und neu auch Beiträge an Transformationsprojekte ausrichten. Die Finanzierung teilen sich Bund und Kantone. Anlaufstelle für Kulturschaffende ist neu einzig der Verein Suisseculture Sociale, die Kantone zahlen keine Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende mehr aus.

Zudem engagieren sich zahlreiche Schweizer Stiftungen in dieser ausserordentlichen Situation. Unter SwissFoundations sind Förderstiftungen aufgelistet und laufend aktualisierte Informationen und Tipps der aktuellen Corona-Krise sowie auch eine Orientierungshilfe zum Massnahmenpaket des Bundes.

Weitere Informationen zur Unterstützung im Kulturbereich finden Sie hier:
-    Anlaufstelle Fachstelle Kultur Kanton Zürich
-    Website Stadt Wetzikon

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