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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 6. September 2023

Publiziert: 14.09.2023

An der Stadtratssitzung vom 6. September 2023 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Beitrag Stadt Wetzikon an die regionalen Fachstellen "Suchtprävention" und "Gewaltprävention"
Zur Finanzierung der regionalen Fachstellen "Suchtprävention" und "Gewaltprävention" des Vereins für Prävention und Drogenfragen Zürcher Oberland wird ein Betriebsbeitrag der Stadt Wetzikon für die Jahre 2024 – 2027 von 318'000 Franken bewilligt, vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ein angemessenes Angebot im Bereich Prävention anzubieten und sicherzustellen. Das Gesundheitsgesetz legt zudem fest, dass der Kanton zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen sorgt. Für die Stadt Wetzikon erbringt der Verein mit den beiden Präventionsstellen die erforderlichen Dienstleistungen. (SRB 2023/218)

Grundstück Industrie-/Riedstrasse: Baurechtsvertrag genehmigt
Der Stadtrat hat den Baurechtsvertrag mit einem jährlichen Baurechtszins von aktuell 108'500 Franken für das Grundstück Brüelacher an der Kreuzung der Industrie-/Riedstrasse für den Standort der künftigen Wertstoffsammelstelle genehmigt. Der Vertrag besteht zwischen der Reichle Immobilien AG (Grundeigentümerin) und der Politischen Gemeinde Wetzikon (Baurechtsberechtigte) über ein selbständiges und dauerndes Baurecht von 60 Jahren für die Erstellung, den Betrieb, Unterhalt und Fortbestand einer Anlage bzw. Baute, die der Erfüllung eines öffentlichen Zwecks dient. Die Lage und die Arealgrösse bietet ideale Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der neuen Wertstoffsammelstelle. Gemäss Machbarkeitsstudie können sämtliche betriebstechnischen Anforderungen an die Infrastruktur im Hinblick auf eine ökonomische und ökologische Abfallbewirtschaftung umgesetzt werden. (SRB 2023/219)

Teilrevision der Gebührenverordnung geht ans Parlament
Antrag und Weisung für "Teilrevision der Gebührenverordnung (751.1)" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Insgesamt wurden elf Artikel revidiert. Zudem wird die Gebührenverordnung neu jährlich durch die Geschäftsbereiche auf Aktualität und Vollständigkeit hin geprüft und die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zusammengefasst dem Stadtrat und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt (SRB 2023/220)

Postulat "Kinderfreundliche Stadt" wird entgegengenommen
Die Erklärung zur Entgegennahme des Postulats "Kinderfreundliche Stadt" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat wird eine Bestandesaufnahme zur Kinderfreundlichkeit der Stadt durchführen und dem Parlament darüber berichten. In diesem Bericht soll insbesondere begründet werden, ob der Stadtrat als weiteren Schritt das UNICEF-Label "Kinderfreundliche Gemeinde" beantragen wird. Die im Postulat erwähnte Standortbestimmung mittels des UNICEF-Fragebogens bietet eine standardisierte, kostengünstige und professionell begleitete Methode, um die Ist-Situation der Kinderfreundlichkeit der Stadt Wetzikon gesamtheitlich zu analysieren und Potenziale aufzudecken. Eine bereits durchgeführte und auf den Frühbereich fokussierte Analyse diente als Grundlage für die Erarbeitung der Strategie "Frühe Förderung", die seit 2022 vorliegt und aus dieser sich die Fachstelle Frühe Förderung entwickelt hat. (SRB 2023/221)

Parlamentarische Initiative betreffend Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene
Der Stadtrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen des Gemeindegesetztes betreffend Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene. In Wetzikon wurde bereits 2019 die Motion "Gebundene Ausgaben" eingereicht. Daraufhin beschloss der Stadtrat, dass bei jeder Bewilligung von gebundenen Ausgaben durch den Stadtrat, die Schulpflege oder weiterer Kommissionen, eine Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Stadt (Website) mit einer Rechtsmittelbelehrung erfolgen soll, sofern die finanziellen Befugnisse für einmalige oder wiederkehrende Ausgaben der Behörden überschritten werden. Beim Rechtsmittel handelt es sich um ein Stimmrechtsrekurs mit einer Frist von fünf Tagen. Daher begrüsst der Stadtrat die von der Kommission für Staat und Gemeinden vorgeschlagene Anpassung des Gemeindegesetzes, lehnt jedoch die geplante Rekursfrist von 30 Tagen ab. (SRB 2023/222)

Kreditabrechnung Hofstrasse, Abschnitt Grüninger- bis Schöneichstrasse
Die Kreditabrechnung vom 13. Mai 2022 für die Erneuerung der Hofstrasse mit Ausgaben von insgesamt Fr. 475'761.95 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 44'238.55 bzw. 8,5 % ab. Die Bauarbeiten für die Erneuerung der Hofstrasse konnten von Juli bis Dezember 2019 gemäss Projekt ausgeführt werden. (SRB 2023/223)

Neubesetzung Sekretariat Umweltkommission
Manuel Restle wird als Sekretär der Umweltkommission gewählt. Er tritt die Funktion am 1. Oktober 2023 an. Der Stadtrat beurteilt die vorgeschlagene Ablösung im Sekretariat der Umweltkommission positiv. Da die Mehrzahl der Geschäfte und Beschlüsse in der Umweltkommission den Bereich Natur und Naturschutz betreffen, welche unter Federführung von Manuel Restle als Fachmann und Projektleiter vorbereitet werden, wird die Umweltkommission auch aus fachlicher Sicht weiterhin sehr gut unterstützt. (SRB 2023/224)

Kreditabrechnungen Kreisel Grüninger-, Hof- und Guyer-Zeller-Strasse gehen ans Parlament
Antrag und Weisung für die Genehmigung der Kreditabrechnungen über den Kostenanteil am Kreisel und den Ersatz von Werkleitungen beim Verkehrskreisel Grüninger- / Hof- und Guyer-Zeller-Strasse werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. (SRB 2023/226)

Fernwärme Wetzikon AG: Kreditbewilligung in eigener Kompetenz für Rekrutierung der Verwaltungsratsmitglieder
Für die Rekrutierung der drei städtischen Mitglieder inklusiv Präsidium im Verwaltungsrat der Fernwärme Wetzikon AG wird ein Kredit in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2023 von 59'000 Franken inkl. MWST bewilligt. Für die externe Begleitung wurde drei Offerten von spezialisierten Büros eingeholt. (SRB 2023/227)

Erlass Gasversorgungsverordnung geht ans Parlament
Antrag und Weisung für den Erlass einer Gasversorgungsverordnung werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die vorliegende Verordnung regelt die Gasversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke abschliessend. (SRB 2023/228)

Erlass Stromversorgungsverordnung geht ans Parlament
Antrag und Weisung für den Erlass einer Stromversorgungsverordnung und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die zur Genehmigung vorliegende Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt, Abänderung und Erneuerung der Stromversorgungsanlagen und -netzen. Sie regelt ebenso die Beziehungen zu den Grundeigentümerinnen/Grundeigentümern bzw. Strombezügerinnen/Strombezügern. (SRB 2023/229)

Postulat "Weniger Bodenversiegelung in Wetzikon" wird entgegengenommen
Die Erklärung zur Entgegennahme des Postulats "Weniger Bodenversiegelung in Wetzikon" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat hat laut Postulat unter anderem zu prüfen, wie die Versiegelung von zusätzlichen Flächen auf öffentlichem und privaten Grund im Rahmen der zunehmenden Bautätigkeit minimiert werden kann, wie bereits versiegelte Flächen wieder entsiegelt und welche Anreize zu Entsiegelungen generell geschaffen werden können. (SRB 2023/230)

Forstreviergenossenschaft: Beitragserhöhung ab 2024
Der jährlich wiederkehrende Beitrag an die Forstreviergenossenschaft Hinwil-Wetzikon in Höhe von neu 70'890 Franken inkl. MWST wird bewilligt. Die Ansprüche der Bevölkerung und der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nehmen stetig zu. Neue Herausforderungen wie die klimatischen Veränderungen prägen zunehmend ein neues Waldbild. Kantonale Aufgaben kommen zum bisherigen Pensum in Form von neu abzuwickelnden Beitragsgesuchen und Naturschutzaufgaben im Wald dazu. Um den neuen und noch anstehenden Bedürfnissen nachzukommen, beantragt die Forstreviergenossenschaft Hinwil-Wetzikon eine Aufstockung der personellen Ressourcen für die Försterstelle um 50 % per 1. Januar 2024. (SRB 2023/231)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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