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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 4. Mai 2022

Publiziert: 16.05.2022

An der Stadtratssitzung vom 4. Mai 2022 behandelte der Stadtrat Wetzikon folgende Traktanden:

Fällung Ulme Stadthaus und Ersatzpflanzung
Die Ulme in der inventarisierten Grünanlage des Stadthauses ist krank und wird im Herbst 2022 gefällt. Das Gutachten einer Baumpflegefirma zeigte, dass sich der Baum aufgrund des Pilzbefalls nicht mehr erholen wird. Als Ersatz wird eine Stiel-Eiche gepflanzt. Diese hat als Parkbaum eine lange Tradition und hat sich als Baum für städtische Räume bewährt. (SRB 2022/115)

Genehmigung Kreditabrechnung Sandbühl- und Felseneggstrasse
Die Kreditabrechnung vom 8. April 2022 für die Erneuerung der Sandbühl- und Felseneggstrasse mit Ausgaben von insgesamt 1'178'344.94 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkos-ten von 31'655.06 Franken bzw. 2,6 % ab. Die Bauarbeiten wurden zwischen Mai 2018 und August 2019 durchgeführt. (SRB 2022/116)

Genehmigung Stellungnahme Lückenschliessung Oberlandautobahn
Die Stellungnahme betreffend die Vorlage des Bundesrats zum Zahlungsrahmen Nationalstras-sen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wird genehmigt. Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Damit die Nationalstrassen auch in Zukunft verfügbar, leistungsfähig, sicher und verträglich sind, muss auch weiterhin in ihren Betrieb, ihren Unterhalt und ihre Erweiterung investiert werden. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bund. Generell ist der Stadtrat Wetzikon mit der Vernehmlassung einverstanden. Bevor jedoch im Grossraum Zürich an Autobahnen Kapazitäten ausgebaut werden, muss die Lücke der Oberlandautobahn geschlossen werden. Denn die Stadt Wetzikon leidet schon heute unter dem vielen Verkehr. (SRB 2022/117)

Teilrevision der Gebührenverordnung: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Antrag und Weisung für "Teilrevision der Gebührenverordnung (751.1)" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit der Änderung im Artikel 70 wird eine formelle Korrektur vollzogen, die sich vordrängt aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 10. September 2020 für die Erhebung einer Abgabe an das Gemeinwesen auf der Strom- und Gasversorgung. Dabei wird lediglich die kausale Verbindung dieser Abgabe mit einer "Sondernutzung von Grund und Boden" aufgehoben. Die Abgabe selbst wird nicht geändert, sie wird nur auf eine neue Rechtsgrundlage gelegt. Artikel 71 wird mit dem Kreis der abgabepflichtigen Personen ergänzt. Dieser Punkt war versehentlich nur auf Stufe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke geregelt, und somit nicht vom Parlament mit fakultativem Referendum legitimiert. Die Änderung im Artikel 71 korrigiert dies formell, ohne die Absicht bzw. die Handhabung zu ändern. (SRB 2022/119)

Zürcher Spitalplanung 2023
Der Stadtrat schliesst sich den Vernehmlassungsantworten der Gesundheitskonferenz Kanton Zürich GeKoZH und des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürichs an und betrachtet deren Stellungnahmen als zielführend für das weitere Vorgehen des Kantons. Der Stadtrat begrüsst den Ausbau und eine wohnortsnahe, integrierte Versorgung. Bei Kindern und Jugendlichen sowie bei alten Menschen wurde eine starke Bedarfszunahme prognostiziert, deren Versorgung nun auch sichergestellt werden sollte. (SRB 2022/123)

Antwort Interpellation "Attraktive Spielplätze für Wetzikon" geht ans Parlament
Die Antwort auf die Interpellation "Attraktive Spielplätze für Wetzikon" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. In Wetzikon gibt es unterschiedliche Plätze für Kinder, wobei in der Gesamtbetrachtung sämtliche durch Kinder und Jugendliche nutzbare Freiflächen sowie auch Schul- und Sportanlagen einbezogen werden müssen. Verteilt über das ganze Stadtgebiet gibt es schon heute gute private und öffentliche Spielräume für Kinder aller Altersgruppen. Diese Angebote müssen im Rahmen von derzeit laufenden Prozessen weiterentwickelt werden. Zurzeit sind keine grösseren öffentlichen Park- und Spielanlagen in Planung, geeignete Standorte werden aber überprüft. (SRB 2022/124)

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich sowie zum Erlass der Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Antrag und Weisung zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum kommunalen Mehrwertausgleich sowie zum Erlass der Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts. Die Freifläche, bis zu welcher Grundstücksgrösse die Eigentümerschaft keinen Mehrwertausgleich leisten muss, beträgt 1'200 m2. Mit der Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um Beiträge aus diesem Fonds ausrichten zu können. Die vorliegende Verordnung lehnt sich eng an die kantonale Mustervorlage an und schafft eine klare Rechtsgrundlage für die betroffenen Grundeigentümerschaften wie auch für die Stadt im Umgang mit dem kommunalen Mehrwertausgleich. (SRB 2022/124)

Geschäftsbericht 2021 der Stadt Wetzikon: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Antrag und Weisung für den Geschäftsbericht 2021 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Geschäftsbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten der Wetziker Behörden sowie der Stadtverwaltung im Berichtsjahr. (SRB 2022/127)

Genehmigung Anforderungsprofile unterstellte Kommissionen Legislatur 2022–2026
Die Anforderungsprofile der unterstellten Kommissionen für die Amtsdauer 2022–2026 werden genehmigt. Die zuständigen Bereiche sollen Wahlvorschläge für die Mitglieder der unterstellten Kommissionen auf die konstituierende Sitzung des Stadtrats vom 6. Juli 2022 einreichen. An dieser Sitzung wählt der Stadtrat alle Mitglieder der unterstellten und beratenden Kommissionen, welche am 1. August 2022 ihr Amt antreten. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Stadt Wetzikon aufgeschaltet. (SRB 2022/128)

Volksinitiative Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon "Wohn-Initiative" ist zustande gekommen
Es wird festgestellt, dass die Volksinitiative Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon ("Wohn-Initiative") zustande gekommen ist. Sie wurde am 8. April 2022 beim Stadtrat mit 771 gültigen Unterschriften eingereicht. (SRB 2022/129)

Wahl neue Mitglieder im Parlament
Als neue Mitglieder des Parlaments werden für die Amtsdauer 2022–2026 als gewählt erklärt:
Joel Hoff (2000, FDP), Naatan Lohrer (1998, FDP), Andreas Wolfensberger (1988, FDP) und Jonas Wepfer (2001, Grüne). Die drei im März 2022 in den Stadtrat gewählten Parlamentsmitglieder Sandra Elliscasis (FDP), Stefan Lenz (FDP) und Christine Walter Walder (Grüne) nahmen die Wahl an. Deshalb gibt es innerhalb dieser beiden Parteien Nachfolger für das Parlament zu wählen. (SRB 2022/130)

Beantwortung Interpellation "Schulergänzende Tagesstrukturen" geht ans Parlament
Die Antwort auf die Interpellation " Schulergänzende Tagesstrukturen" wird zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament weitergeleitet. Schulergänzende Tagesstrukturen sind in sozialer und finanzieller Hinsicht wie auch bezüglich Standortqualität für Wetzikon von grosser Bedeutung. Neu haben Schülerinnen und Schüler an mehreren Schulen die Möglichkeit, selber zu entscheiden, ob sie sich zuerst verpflegen und danach spielen möchten oder umgekehrt. Alle Aufenthaltsorte sind durch eine Betreuungsperson beaufsichtigt. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Tagesschule besteht ein Teilprojekt "Optimierung und Weiterentwicklung der bestehenden Tagesstrukturen". (SRB 2022/131)

Nicht-Entgegennahme Postulat "Überarbeitung der Schulhaus-/Schulraumplanung zugunsten von langfristig guten und bezahlbaren Lösungen"
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Überarbeitung der Schulhaus-
/Schulraumplanung zugunsten von langfristig guten und bezahlbaren Lösungen" und die dazu-gehörige Stellungnahme werden zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament unterbreitet. Grundsätzlich teilen Stadtrat und Schulpflege das inhaltliche Anliegen. Die mit dem Postulat geforderten Arbeiten sind bereits erfolgt. Eine umfassende Gegenüberstellung von Modulbauten zu fest gebauten Schulhäusern erachten Stadtrat und Schulpflege zum heutigen Zeitpunkt als nicht zielführend. (SRB 2022/132)

Mietermutation im Restaurant Krone
Der bestehende Mietvertrag des Restaurants Krone mit angebautem Kronensaal, laufend ab 1. November 2021, wird per 31. März 2022 aufgehoben und ab 1. April 2022 an Samet Rahmani vermietet. Damit ist er neu alleinig verantwortlicher Mieter und Geschäftsinhaber des Gastrobetriebs. (SRB 2022/133)

Kreditbewilligung Umnutzung Korridor im Schulhaus Feld zu Lernlandschaft und Gruppenräumen
Für die Umbauten Schulhaus Feld, Umnutzung Korridor zu Lernlandschaft mit Gruppenräumen, wird ein Gesamtkredit von 140'000 Franken bewilligt. Mit diesen minimen Umbauarbeiten kann das Schulhaus Feld die Unterrichtsflächen ausserhalb der Klassenzimmer innerhalb des bestehenden Kubus gut abdecken. Der Unterrichtsstil in der Volksschule änderte sich in den vergangenen Jahren. Vom klassischen Frontalunterricht in der ganzen Klasse hin zum Lernen auf individuellem Niveau und einer hohen Aktivierung der Kinder. Oft finden zeitgleich Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten statt und erfordern unterschiedliche Räumlichkeiten. Die einen Schülerinnen und Schüler müssen sich in ruhiger Atmosphäre konzentrieren können, während andere einen Lerndialog führen. (SRB 2022/135)

Kreditabrechnung Sanierung Dach und Sanitäranlagen Ferienhaus Canetg: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Antrag und Weisung für "Ferienhaus Canetg, Sanierung Dach und Sanitäranlagen, Kreditabrechnung" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Insgesamt betragen die effektiven Baukosten gemäss der diversen Bauabrechnungen 474'074.25 Franken und liegen 925.75 Franken (0,20 %) unter dem Kostenvoranschlag. Das undichte Dach musste als Werterhaltungsmassnahme saniert und die Kaminanlage gemäss Vorschriften der kantonalen Feuerpolizei über dem Dach erhöht werden. Zudem wurde das Dach mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. (SRB 2022/136)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

Geschäftsleitung Stadtverwaltung Wetzikon

An den letzten Sitzungen behandelte die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Wetzikon folgende Beschlüsse:

Kreditbewilligung Aussenspielplatz Heilpädagogische Schule Wetzikon
Für den Einbau eines fugenlosen Fallschutzes im Aussenspielplatz der Heilpädagogischen Schule Wetzikon HPSW wird ein Kredit von 35'000 Franken bewilligt. Die HPSW unterrichtet viele Kinder mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Darum ist es wichtig, dass der zur HPSW gehörende Spielplatz auch diesen Umständen entsprechend saniert wird. (GLB 2022/19)

Kreditbewilligung Auffrischung Fassade Farbstrasse 1
Für die Auffrischung der Fassade an der Farbstrasse 1 wird ein Kredit von 60'000 Franken bewilligt. Diese Liegenschaft ist ein kommunales Schutzobjekt und gehört zu den ältesten Gebäuden von Wetzikon. Durch die bisherigen konsequenten Unterhaltsarbeiten und den beantragten Arbeiten zur Werterhaltung ist die Liegenschaft wieder in gutem Zustand und für viele Jahre geschützt. (GLB 2022/20)

Kreditbewilligung Ersatz Hallenbeleuchtung Alte Turnhalle
Für die Ersatzbeschaffung der Hallenbeleuchtung in der Alten Turnhalle wird ein Objektkredit von brutto 21'000 Franken bewilligt. Um den Betrieb garantieren Für die Ersatzbeschaffung der Hallenbeleuchtung in der Alten Turnhalle wird ein Objektkredit von brutto 21'000 Franken bewilligt. Um den Betrieb garantieren und die zahlreichen Veranstaltungen durchführen zu können, ist es nötig, die Infrastruktur instand zu halten. Deshalb werden die in die Jahre gekommenen und defektanfälligen Leuchten durch neue LED-Modelle ersetzt. (GLB 2022/21)

Genehmigung Leistungsvereinbarung Stadt Wetzikon und Musikverein Harmonie Wetzikon
Die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wetzikon und dem Musikverein Harmonie Wetzikon per 1. Januar 2023 wird genehmigt. Ein aktiver Musikverein Harmonie Wetzikon ist für die Stadt Wetzikon wichtig. Er bietet dem blasmusikalischen Nachwuchs die Möglichkeit, vor Ort seinem Hobby nachzugehen. Mit den Auftritten schafft es die Harmonie, Generationen zu verbinden und das Quartierleben aktiv zu gestalten. (GLB 2022/22)

Die Beschlüsse der Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Wetzikon sind online aufgeschaltet.

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