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Beitrag an den Unterhalt der Flur- und Waldwege

Publiziert: 14.11.2018

An den Flur- und Waldstrassen im Einzugsgebiet der Unterhaltsgenossenschaft (UG) Wetzikon besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Strassen dienen nicht nur der Grundeigentümerschaft, sondern vor allem auch der Öffentlichkeit, welche die Wege für ihre Freizeitaktivitäten nutzt. Ein guter Unterhalt der Flur- und Waldstrassen durch die UG Wetzikon ist daher wichtig. Die Stadt Wetzikon leistet dazu für die Jahre 2019 bis 2023 einen jährlichen Beitrag in höhe von 45'000 Franken.

Auf dem Gemeindegebiet Wetzikon wurden in den vergangenen Jahren verschiedenen Meliorationen abgewickelt. Melorationsanlagen wie Flur- und Waldstrassen werden von Mitgliedern der Meliorations- und Unterhaltsgenossenschaften erstellt und gepflegt. Mit der bevorstehenden Auflösung der Flurgenossenschaft Wetzikon-Hinwil wird die Unterhaltsgenossenschaft (UG) Wetzikon ab dem 1. Januar 2019 alle Wetziker Flächen ausserhalb der Bauzone ihren Zwecken entsprechend unterhalten.

Gemäss dem kantonalen Landwirtschaftsgesetz sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Beizugsgebiet Mitglied der UG Wetzikon. Die Stadt Wetzikon ist mit rund 55 Hektaren Land die zweitgrösste Grundeigentümerin und Genossenschafterin. Zum Mitgliederbeitrag leistet die Stadt aber auch Beiträge für Leistungen der Genossenschaft im öffentlichen Interesse. Dafür besteht ein unbeschränktes Wegerecht für Fussgängerinnen/Fussgänger auf allen Flur- und Waldwegen der UG Wetzikon.

Die zu unterhaltenden Flur- und Waldstrassen dienen nicht nur den Grundeigentümerinnen/Grundeigentümern, sondern auch allen, welche die Wege für diverse Freizeitaktivitäten im Naherholungsgebiet nutzen. Rund zwei Drittel der Flur- und Waldwege in Wetzikon weisen einen hohen Erholungswert für die Bevölkerung auf. Ein guter Unterhalt dieser Wege dient somit in hohem Masse der Wetziker Bevölkerung. Damit die UG Wetzikon den Unterhaltsanforderungen nachkommen kann, bewilligte der Stadtrat für die Jahre 2019 bis 2023 einen jährlichen Beitrag von 45'000 franken an die Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon.


Weitere Beschlüsse des Stadtrates:

  • Im Rahmen der Corporate Governance werden die neuen Führungsrichtlinien sowie der Verhaltenskodex der Stadtverwaltung genehmigt. Die Führungsgrundsätze sind auf der Website der Stadt aufgeführt.
  • Bericht und Antrag zum Postulat " Sparmassnahmen im Strassenbau" werden dem Wetziker Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
  • Die Heimtaxen 2019 für das Alterswohnheim Am Wildbach stehen fest. Die Pflegetaxen für Lang- und Kurzzeitaufenthalte bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich, die Grund- und Betreuungstaxen werden erhöht.
  • Für den Ersatz der Telefon- und Rufanlage im Alterswohnheim Am Wildbach wird ein Kredit von 420'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt.

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