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Temporäre Verkehrsanordnung

Publiziert: 26.01.2024

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung: Usterstrasse und Mediker-Kreuzung

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Usterstrasse werden verschiedene temporäre Verkehrsanordnungen erlassen. Während den Bauarbeiten wird die Usterstrasse im Abschnitt zwischen der Zürcher- und der Haldenstrasse für alle Fahrzeuge gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften ist mit wenigen Ausnahmen möglich. Die Umleitung erfolgt via Zürcher- und Weststrasse bzw. kleinräumig über die Haldenstrasse. Zudem wird die Ausfahrt von der Bertschikerstrasse an der Medikerkreuzung geradeaus (Richtung Weststrasse) und links (Richtung Uster) gesperrt.

Dauer der Massnahme: Montag, 26. Februar 2024 bis 31. Oktober 2024 bzw. bis Bauvollendung.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Abteilung Sicherheit

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