Stromtarife 2023
Stromtarife der Stadtwerke Wetzikon 2023
Mit Beschluss vom 13. Juli 2022 hat der Stadtrat die Energie- und Netznutzungstarife für den Strom
2023 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die
Akten vom 22. Juli bis 23. August 2022 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2022.
Gegen die Festlegung der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife für die Grundversorgung kann Beschwerde bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) erhoben werden. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen durch Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Zürich anfechtbar. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Stadtrat Wetzikon