Strassenbauprojekt Elisabethenstrasse, öffentliche Planauflage
Strassenbauprojekt, Temporäre Verlegung der Elisabethenstrasse sowie Bau provisorischer Lärmschutzwand, Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Temporäre Verlegung der Elisabethenstrasse sowie Bau einer provisorischen Lärmschutzwand im Zusammenhang mit dem Verkaufsprovisorium der Migros auf der Färberwisen, Kat. Nr. 9221.
Die Projektdossier liegt vom 08.01.2021 bis 07.02.2021 auf und kann im Stadthaus Wetzikon, Schalter Bau + Planung (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon