Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen:
Gemeinde Wetzikon (ZH)
Standort: 8622 Wetzikon ZH
L-0206168.2
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Floos und Robenhausen
- Kabelersatz und Teilumlegung mit Spühlbohrung für Strassen- und Bachquerung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Stadtwerke Wetzikon, Usterstrasse 181, 8620 Wetzikon ZH das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 12. März 2021 bis 26. April 2021 in der Stadtverwaltung, Abteilung Hochbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Einsichtnahme eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85, erforderlich.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Kontaktstelle einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26. April 2021
Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf