Natur- und Landschaftsobjekt, Unterschutzstellung
Natur- und Landschaftsobjekt Nr. 5.25d, Kat. Nr. 1441, Turnhallenstrasse 15: Unterschutzstellung Baumgruppe 5.25d.1, Fällung Einzelbäume
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat der Stadtrat (SRB Nr. 2021/39) die im kommunalen Natur- und Landschaftsinventar aufgeführte Baumgruppe (NLI-Objekt 5.25d.1) auf dem Grundstück Kat. Nr. 1441 an der Turnhallenstrasse 15 als Bestandteil des NLI-Objektes 5.25d gestützt auf § 205 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes unter Schutz gestellt. Zwei auf der gleichen Parzelle stehende Einzelbäume dürfen für die Realisierung des Bauprojektes 2020-0225 gefällt werden.
Der Beschluss des Stadtrates und die vollständigen Akten können während der Rekursfrist auf der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Umwelt, oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wetzikon