Kreditbewilligung als gebundene Ausgaben
Mit Beschluss vom 16. November 2022 hat der Stadtrat folgende Kredite als gebundene Ausgaben in
Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
275'000 Franken für Springereinsätze 2022 im Bereich Sozialdienst (SRB 276)
280'000 Franken für Dienstleistungen Dritter 2022 im Bereich Baubewilligungen (SRB 276)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahn-
hofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2022.
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einem Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon