Kreditbewilligung gebundene Ausgabe Ersatz Kunstrasenplatz
Kreditbewilligung gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 25. Januar 2023 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
695'000 Franken für den Ersatz Kunstrasenplatz 3 (SRB 018)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2023
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einem Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon