Kreditbewilligung Covid-19
Genehmigung Kredit aus dem Rahmenkredit zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, Erlass Miet- und Pachtzinsen
Am 1. April 2020 hat der Stadtrat einen Rahmenkredit von 2,5 Mio. Franken beschlossen. Mit Beschluss vom 13. Januar 2021 hat der Stadtrat folgenden Kredit (SRB 002) zulasten des Rahmenkredits bewilligt:
43'000 Franken für den Erlass von Miet- und Pachtzinsen von städtischen Liegenschaften, Restaura-tions- und Freizeitbetriebe (SRB 002)
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Re-kurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Dieser Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2021
Stadtrat Wetzikon