Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 hat die Schulpflege folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in
Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
1'475'000 Franken für den Ersatz der Informatik-Hardware an allen Schulen in Wetzikon (SPB Nr. 31)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon
oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/schule-wetzikon/organisation/schulpflege/beschluesse-sj-2023-2024.
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung
an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die
Rekursschrift muss einem Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Schulpflege Wetzikon