Genehmigung und Inkraftsetzung Totalrevision Reglement
Genehmigung und Inkraftsetzung Totalrevision Reglement
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2021 beschlossen:
Der Totalrevision des Reglements für Aus- und Weiterbildungen, Coachings und Supervisionen für das Personal im Schulbetrieb der Schule Wetzikon wird zugestimmt. Das Reglement tritt nach Erreichung der Rechtskraft rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Reglement kann auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt (https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/2-schule-bildung/20-schule-allgemein) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Schulpflege Wetzikon