Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement der Schule Wetzikon
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 19. September 2023 beschlossen:
Die Teilrevision des "Reglements über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familienergänzende
Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien" wird genehmigt und per 1. Januar
2024 in Kraft gesetzt.
Das Reglement kann auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt (https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/3-gesellschaft-bevoelkerung-gesundheit-soziales/30-gesellschaft) eingesehen werden.
Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Schulpflege Wetzikon