Genehmigung revidierter Gebührentarif der Stadt Wetzikon
Teilrevision des Gebührentarifs der Stadt Wetzikon
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 beschlossen:
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Ergänzungen und Änderungen bezüglich der Parkraumbewirtschaftung (Ziff. 12.1.4), der Bibliothek (Ziff. 5.1) sowie der Einwohnerdiensten (Ziff. 7) wird zugestimmt. Die Änderungen der Teilrevision treten per 1. März 2021 in Kraft. Wird in-nert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Teilrevision eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung der Rechtskraft des Gebührentarifs in einem separaten Beschluss fest.
Der Gebührentarif der Stadt Wetzikon kann mit Terminvereinbarung eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/7-liegenschaften-beschaffungen-finanzen-steuern/75-finanzen.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-dung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu be-zeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon