Erneuerung bestehende Banden Kunsteisbahn, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Erneuerung der bestehenden Banden in der Arena der Kunsteisbahn, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 10.Februar 2021 hat der Stadtrat folgenden Kredit (SRB 34) als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
250'000 Franken für die Erneuerung der bestehenden Banden in der Arena der Kunsteisbahn (SRB 34)
Dieser Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2021
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Wetzikon