Erlass und Inkraftsetzung Geschäftsreglement der Stadt Wetzikon
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen:
Das totalrevidierte Geschäftsreglement der Stadt Wetzikon wird erlassen und per 1. Juli 2022 in Kraft
gesetzt. Dieses ersetzt die Geschäftsordnung des Stadtrats vom 25. Juni 2014.
Das Geschäftsreglement kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung,
Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/gemeinde-behoerden-verwaltung-datenschutz/12-stadtrat
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes
(VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340
Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-
dung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu be-
zeichnen und wenn möglich beizulegen.