Bauausschreibung
Stadt Wetzikon, |
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Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: |
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Angaben zum Strassenbauprojekt |
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Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt. |
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Projektbezeichnung |
Stadt Wetzikon, |
Bemerkungen zum Projekt |
Die Zürcherstrasse in der Gemeinde Wetzikon zählt zum Strassennetz des Kanton Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrstrasse Nr. 340 geführt. Weiter ist die Zürcherstrasse als Nationalstrasse 3. Klasse im ASTRA-Perimeter integriert. Am Knoten Zürcher-/ Usterstrasse soll eine Lichtsignalanlage (LSA) realisiert werden. Diese dient der Dosierung des Verkehrsaufkommens in der Stadt Wetzikon im Sinne einer Pförtneranlage. Hierfür ist ein Ausbau des Knotens mit zusätzlichen Fahrstreifen in der Zürcher- sowie Usterstrasse erforderlich. Für die Verbesserung des Langsamverkehrs wird der Knoten entflechtet und eine Veloschnellroute realisiert.Im Rahmen des Projekts sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: |
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• Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche mit punktueller Optimierung der Strassengeometrie; |
Publizierende stelle Stelle |
Tiefbauamt Kanton Zürich |
Rechtliche Hinweise und Fristen |
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Angaben zur Auflage |
Stadtverwaltung Wetzikon Bahnhofsrasse 167 8620 Wetzikon Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. |
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. |
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Ergänzende rechtliche Hinweise |
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die |
Frist in Tagen |
30 |
Ablauf der Frist |
25.06.2023 |
Kontaktstelle |
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, |
Abteilung Tiefbau |
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