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Sekundarstufe

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Der Elternrat setzt sich aus dem Vorstand sowie KlassenelternvertreterInnen (KLEV; jeweils ein oder zwei Personen pro Klasse) zusammen. Zu den Vollversammlungen sich auch Lehrervertretungen, Schulleitungen sowie die Schulpflege eingeladen.

Mitwirkungsbereiche
Im Moment beschränken sich die Aktivitäten des Elternrats auf zwei Projekte, welche die Lehrstellensuche von Jugendlichen unterstützen sollen. Einerseits ist dies das jährlich stattfindende Berufsforum, an dem sich Lehrbetriebe aus der Region vorstellen. Andererseits ist dies ein Training für Vorstellungsgespräche, wobei die Gespräche von Experten aus der Berufswelt geführt und beurteilt werden.

Gelegentlich finden auch Informationsanlässe oder Vorträge statt, zu spezifischen und jugendrelevanten Themen. Zahlreiche weitere Themen, z.B. Berufswahl, Sportanlässe, Projektwochen, usw. könnten bei Bedarf und aktiver Beteiligung der Eltern aufgenommen werden.

Grenzen der Mitwirkung
Keine Elternmitwirkung gibt es z.B. in den Bereichen:

Personelles, Unterrichtsgestaltung, Methodisch-Didaktisches Lehrplan, Lehrziele, Lehrmittel Stundenpläne Klassen- und Gruppenzuteilungen Schulaufsicht, Visitationen 

Gesetzliches
Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich aus dem Jahre 2005 verlangt und erlaubt eine aktive Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule. An der Sekundarschule Wetzikon Seegräben gibt es diese Mitwirkung in Form eines Elternrats.