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Sonderschulung

Die Sonderschulung soll gewährleisten, dass Kinder mit besonderem Bildungsbedarf kompetent gefördert werden. Sie kann in einer Sonderschule oder als integrierte Sonderschulung in der Regelschule erfolgen.
Die für eine Sonderschulung erforderliche Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst wird von der Fachstelle Sonderpädagogik und Prävention in Absprache mit den Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung bewilligt.

Integrierte Sonderschulung:

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung im Regelunterricht mit unterstützenden Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, für die der Besuch der Regelschule jedoch möglich ist, werden im Rahmen der Integrierten Sonderschulung geschult. Das Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen möglichst in der Regelklasse zu unterrichten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/schulen/volksschule/besonderer-bildungsbedarf/elterninformation_sonderschulung_de.pdf

Separierte Sonderschulung:

Können die Kinder und Jugendlichen aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht mit der integrierten Sonderschulung ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, bietet sich die Möglichkeit einer separierten Sonderschulung. Diese findet in den meisten Fällen in einer Tagessonderschule statt.

In den Sonderschulen kümmern sich kompetente Fachteams um Unterricht, Therapie, Erziehung sowie Betreuung und können so dem besonderen Bildungs- und Entwicklungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/volksschule-besonderer-bildungsbedarf/sonderschulen.html