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Audiopädagogisches Angebot

Die Mehrheit der Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung wird im Kanton Zürich integrativ geschult. In der Regel tragen diese Kinder Hörhilfen. Um das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestalten und den Lernerfolg sichern zu können, sind spezifische audiopädagogische Angebote notwendig. Diese umfassen insbesondere audiopädagogische Förderung des Kindes sowie Beratung von Lehrpersonen, Klassen, Schulbehörden und Eltern. Ziel ist es, Hör-, Verhaltens- und Lernstrategien zu reflektieren und zu üben und Lerndefizite zu bearbeiten. Wichtig sind auch die Förderung der sozialen Integration und die Vermeidung von Isolation. Grundvoraussetzung für die Nutzung audiopädagogischer Angebote ist ein fachärztliches Gutachten, das die Hörschädigung bestätigt.