Gemeindeversammlung
Gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger die ihren Haupt-Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Sie wird je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zweimal jährlich durchgeführt (vorgeschrieben sind minimal eine so genannte "Budget-Gemeinde" und eine "Rechnungs-Gemeinde").
Weitere Informationen: Wikipedia und Historisches Lexikon der Schweiz
Kompetenzen der Gemeindeversammlung in Wetzikon: siehe Gemeindeordnung