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Was geschieht bei einem Todesfall?

Bei Ihrem Ableben erlischt der Vertrag nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Todestag. Ihre persönlichen Effekten müssen auf die Beendigung des Heimvertrages hin von den Erben abgeholt werden. Abweichendes muss zwischen der Leitung Alterswohnheim und der Kontaktperson bzw. den Erben ausdrücklich vorgängig vereinbart werden.

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