Beitragsreglement
Grundsätze
Die Stadt Wetzikon unterstützt ein vielfältiges und ortsgerechtes Angebot familienergänzender Kinderbetreuung, das den Bedürfnissen der Kinder und deren erwerbstätigen Eltern gerecht wird.
Die Organisation und Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuung ist grundsätzlich Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Der Besuch einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung soll aber allen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten möglich sein.
Die Berechnung des Rabatts bzw. Elternbeitrags erfolgt grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.
Das Reglement über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen, gültig ab 1. Januar 2023, finden Sie hier