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Scheidung

Wo ist die Scheidung einzureichen bzw. wer ist zuständig?

Die Scheidung einer Ehe kann nur mit einem gemeinsamen, von beiden Ehegatten unterzeichneten Begehren (sog. Scheidung auf gemeinsames Begehren) direkt beim Gericht am Wohnsitz eines Ehepartners eingeleitet werden.

Eine lediglich von einem Ehegatten verlangte Scheidung ist nur auf dem Weg der Klage möglich, die beim Bezirksgericht einzureichen ist (Art. 198 ZPO). Eine derartige Klage (nur eines Ehegatten) setzt grundsätzlich eine zweijährige Trennungszeit voraus.

Weitere Infos erhalten Sie unter folgendem Link:

www.bezirksgericht-hinwil.ch


Bezirksgericht Hinwil
Ringwilerstrasse
8340 Hinwil ZH
Telefon +41 44 938 81 11
(telefonische Auskünfte ausschliesslich am Montag und am Mittwoch von 14.00 - 15.30 Uhr)

 

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