Sie sind hier: Startseite   Stadtwerke   Elektrizität   Strommarktöffnung

Strommarktöffnung

Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Das StromVG trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Download: Stromversorgungsgesetz (StromVG)


Stichtag 1. Januar 2009

Mit dem StromVG wird der Elektrizitätsmarkt der Schweiz in zwei Etappen geöffnet. Ab 1. Januar 2009 können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte den Stromlieferanten frei wählen.

Die Netzbetreiber müssen das Netz für den Stromtransport gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Frühestens in fünf Jahren entscheidet das Parlament über eine vollständige Marktöffnung für alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten.


Die wichtigsten Inhaltspunkte


Förderung von Ökostrom und Energieeffizienz:
Energieproduktion aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme sowie Massnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz werden jährlich mit 320 Millionen Franken gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten tragen dazu bei und bezahlen jährlich einen Aufpreis von maximal 0.6 Rp./kWh (Kostendeckende Einspeisevergütung KEV).

Stärkung der Versorgungssicherheit:
Das Gesetz stellt die sichere und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in den Vordergrund.

Auslagerung der Übertragungsnetze:
Die Übertragungsnetze müssen ausgelagert und mit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid betrieben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie mit folgenden Links
Link: http://www.swissgrid.ch
Link: http://www.admin.ch/bfe
Link: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/

 
 

 
Benutzerspezifische Werkzeuge