Todesfälle

Bezüglich Vorgehen, wenn ein Einwohner oder eine Einwohnerin von Wetzikon verstorben ist, verweisen wir Sie auf die Seite Bestattungswesen.

Angehörige von nicht in Wetzikon oder in unserem Zivilstandskreis wohnhaften verstorbenen Personen wenden sich bitte an das Bestattungsamt des gesetzlichen Wohnsitzes der/des Verstorbenen.

Der Tod ist jedoch zwingend und in jedem Fall innert zwei Werktagen dem Zivilstandsamt Wetzikon zu melden (Heime, Spitäler, Polizei schriftlich; Private persönlich). Gleichzeitig muss das Original der ärztlichen Todesbescheinigung abgegeben werden, damit das Zivilstandsamt Wetzikon die Beurkundung vornehmen kann.

Für Überführungen ins Ausland stellt Ihnen das Zivilstandsamt Wetzikon am nächstfolgenden Arbeitstag während der Öffnungszeiten des Stadthauses die notwendigen Dokumente aus. Dies betrifft auch Wochenende und Feiertage.

Nach der Eintragung von in unserem Zivilstandskreis erfolgten Todesfällen im Todesregister, können Sie beim Zivilstandsamt Wetzikon ZH eine Todesurkunde bestellen.

Zivilstands- und Bestattungswesen
Todesfall

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