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Verwaltungen - Eigentümer - Logisgeber

Elektronische Übermittlung der Ein-/Auszugsanzeigen

Gemäss § 8 des MERG (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister) haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug ihrer Mieter den Einwohnerkontrollen bekannt zu geben.

Mit dem eCH-0112-Standard haben Sie zwei Möglichkeiten, ihre Meldungen bequem abzusetzen:

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist. Falls Sie sich für diese Variante entschieden haben, bitten wir Sie, mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch Kontakt aufzunehmen.

Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink  ihre Meldungen absetzen. Sie benötigen dafür kein Passwort.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

Einwohnerdienste

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