Bestattungswesen und Friedhof

Was ist zu tun?

Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren. Welche Formalitäten sind zu erledigen?

Informieren Sie das Bestattungsamt am nächstfolgenden Arbeitstag telefonisch während der Öffnungszeiten des Stadthauses über den Todesfall. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen bei den Abdankungsformalitäten. An Wochenenden und Feiertagen helfen Ihnen vorerst unten aufgeführte Ausführungen weiter.

Merkblatt "Todesfall in der Familie - Was ist zu tun?"

Es ist eine Person zu Hause in Wetzikon ZH verstorben

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden. Für Einsargungen von Einwohnern der Stadt Wetzikon ist der Bestattungsdienst Hans Gerber AG, 052 355 00 11 oder ffcgrbr-lndch zuständig. Wenn Sie am nächstfolgenden Arbeitstag aufs Bestattungsamt kommen, nehmen Sie bitte die ärztliche Todesbescheinigung mit.

Es ist eine Person im Spital oder in einem Heim in Wetzikon ZH verstorben

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus. Es verständigt den Arzt, welcher den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die unterschriebene Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital/Heim direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt.

Unfall oder Suizid

Bei einem Unfall oder Suizid handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person dann ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf erst bestattet werden, wenn das Institut seine Untersuchungen abgeschlossen hat und die verstorbene Person zur Bestattung freigegeben worden ist.


Bevor Sie ins Stadthaus kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Soll eine Abdankungsfeier stattfinden und wenn ja, wo (in der Heilig-Geist-Kirche beim Friedhof oder anderswo)?
  • Wird eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht? In der Regel findet die Urnenbeisetzung vor dem Abdankungsgottesdienst statt, wodurch eine Aufbahrung zeitlich nur beschränkt möglich ist.
  • Welchen Grabtyp (Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab) wünschen Sie oder soll die Urne den Angehörigen übergeben werden?



Für das Datum der Beisetzung ist allein das Bestattungsamt des Wohn- bzw. Beisetzungsortes der verstorbenen Person zuständig. Zudem benachrichtigt es alle Amtsstellen und trifft die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Bestattung.

Grabmal

Das Aufstellen von Grabmalen, über deren Form, Grösse und Material Vorschriften bestehen, bedarf einer Bewilligung. Der von Ihnen ausgewählte Bildhauer holt diese Bewilligung in der Regel bei uns direkt ein.

Vorschriften für Grabzeichen und Grabunterhalt ab 01.02.2018


Grabunterhalt

Die Bepflanzung und die Pflege der Gräber ist Sache der Angehörigen. Es steht Ihnen frei, diese Arbeiten unserem Friedhofgärtner gegen Verrechnung zu übertragen. Alle Reihengräber werden vom Friedhofpersonal mit schönem Blumenschmuck versehen.

Für weitere Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Leiterin Friedhof, Frau Dagmar Kornetzky, Telefon 044 930 28 71.


Grabfonds

Es besteht auch die Möglichkeit, für den Unterhalt und die Bepflanzung des Grabes während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren eine Vereinbarung abzuschliessen. Die Bepflanzung erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr (gemäss Absprache mit der Leiterin des Friedhofs).

Derzeitige Ansätze:

  • CHF 170.00/Jahr für Urnengrab mit liegender Grabplatte (= CHF 3'400.00 für 20 Jahre)
  • CHF 190.00/Jahr für Urnengrab mit stehendem Grabstein (= CHF 3'800.00 für 20 Jahre)
  • CHF 200.00/Jahr für Erdgrab (= CHF 4'000.00 für 20 Jahre)


Der Betrag wird in den gemeinsamen Grabfonds der Gemeinde eingelegt. Zinsen werden keine bezahlt, aber auch keine Verwaltungskosten verrechnet.

Auftrag für Grabfonds

Friedhof Wetzikon
Spitalstrasse 180
8620 Wetzikon
Telefon +41 44 930 28 71

Gerber Lindau AG
Bestattungsdienst
Lättenstrasse 9
8315 Lindau
Telefon +41 52 355 00 11
office@gerber-lindau.ch

Kirchgemeinde ev.-ref.
Sekretariat
Usterstrasse 8
8620 Wetzikon ZH
Telefon +41 44 933 01 50
info@wetzikonref.ch
www.wetzikonref.ch

Krematorium Rüti
Krematoriumsstrasse 15
8630 Rüti ZH
Telefon +41 55 240 13 53
www.krematorium-rueti.ch

Pfarramt röm.-kath.
Langfurrenstrasse 10
8623 Wetzikon
Telefon +41 43 477 40 70

Zürcher Oberländer
Rapperswilerstrasse 1
8620 Wetzikon ZH
Telefon +41 44 933 32 04
inserate@zol.ch
www.zo-online.ch

Bestattungsanordnung zur Regelung der Bestattungsformalitäten

Gerne nimmt das Bestattungsamt Ihre Bestattungsanordnung, in welcher die Bestattungsformalitäten (Erdbestattung, Kremation, Gemeinschaftsgrab, Reihengrab, Abdankungsfeier usw.) geregelt sind, zur Aufbewahrung entgegen. Auf Wunsch sind wir auch gerne bereit, Ihnen beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein.

Formular Bestattungsanordnung

Patientenverfügung

Die Amtsstellen werden immer wieder um Beratung bezüglich Notfall-Verfügungen (Patientenverfügung, Todesfall, Organspende, Forschung/Autopsie, usw.) gebeten. Die Schweizerischen Gesellschaft für Lebenshilfe SGFL hat Hilfen geschaffen für den Notfall/Todesfall - da kann das Verfügen (die Patientenverfügung, die Verfügungen im Falle des Todes, oder im Falle eingeschränkter Urteilsfähigkeit usw.) blitzartig zum Thema werden. Im Internet finden Sie Hilfen/Möglichkeiten.

Schweizerische Gesellschaft für Lebenshilfe SGFL
Patientenverfügung

Dank einem kleinen Team, welches für die Friedhofangelegenheiten zuständig ist, können gute Voraussetzungen für einen stabilen Betrieb gewährleistet werden.

Kornetzky Dagmar

Schröder Bert

Huwiler Thomas

Gobeli Reto

Zivilstands- und Bestattungswesen
Todesfall

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