Ehevorbereitung und Trauung

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Für eine umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht (Güterstand) wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes, da wir Sie diesbezüglich nicht beraten können.

Für die Vorbereitung der Eheschliessung ist wahlweise das Zivilstandsamt an einem der Wohnsitze der Verlobten zuständig.

Sie müssen vorgängig einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen. Sie haben Ihre Identität mittels Pass oder ID-Karte zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen.

Ist es für eine oder einen der Verlobten nicht möglich, bei uns persönlich zu erscheinen, da im Ausland wohnhaft, ist die Schweizerische Vertretung zuständig.

Schweizerische Vertretungen im Ausland

1. Schritt
Beschaffen Sie sich die zur Anmeldung auf dem Zivilstandsamt erforderlichen Originaldokumente. Beachten Sie dabei den Punkt "Erforderliche Dokumente".

2. Schritt
Füllen Sie gemeinsam das Formular "Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung" aus und versehen Sie dieses mit Datum und Unterschrift.

3. Schritt
Schicken Sie sämtliche Dokumente (ohne Original-Pass oder -ID) an das Zivilstandsamt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Beachten Sie bitte auch die Rubrik "Erforderliche Dokumente".

Ist eine Person im Ausland wohnhaft, sollten die Papiere via die entsprechende Schweizerische Vertretung eingereicht werden.

Schweizer Vertretungen im Ausland

4. Schritt
Das Zivilstandsamt prüft die eingereichten Dokumente und fordert Sie schriftlich auf, falls nötig weitere Unterlagen beizubringen oder/und in den nächsten Tagen persönlich (mit Terminvereinbarung) vorzusprechen. Dazu müssen Sie sich ausweisen; nehmen Sie also unbedingt Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte im Original mit.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sein, bitten wir um einen Hinweis, damit das Zivilstandsamt vorgängig einen Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin organisieren kann.

5. Schritt
Sind die Dokumente in Ordnung und die Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllt, so kann das Formular ‚Ehevorbereitung - Name und Bürgerrechte nach der Trauung’ von den Verlobten unterzeichnet werden. Das Ehevorbereitungsverfahren ist dann abgeschlossen und die Trauung kann innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen.

Für Schweizerinnen und Schweizer

  • Wenn Ihr gesetzlicher Wohnsitz nicht im Kanton Zürich ist, benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung.
  • Pass oder ID-Karte im Original

Für ausländische Staatsangehörige

Für ausländische Staatsangehörige braucht es in der Regel andere Unterlagen. Füllen Sie bitte den Fragenbogen aus und lassen uns diesen per Mail oder Post zukommen, damit wir Sie bezüglich der Papiere beraten können. Bitte beachten Sie dazu auch die unter dem Titel "Wichtig" aufgeführten Informationen (siehe unten).

Fragebogen für ausländische Staatsangehörige

Sobald wir im Besitz des ausgefüllten Fragebogens sind, lassen wir Ihnen eine Wegleitung zukommen, in welcher die Dokumente aufgeführt sind, welche wir benötigen. Diese sind immer im Original und gemäss genauem Wortlaut einzureichen. Sofern diese nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung nötig. Werden die Dokumente in der Schweiz übersetzt, muss der Übersetzer seine Unterschrift notariell beglaubigen lassen und die Ausstandsregeln beachten (Art. 89 Abs. 3 ZStV).

Stellen Sie uns Ihre Dokumente bitte vorgängig unter Angabe der gewünschten Dienstleistung und Ihren Kontaktangaben mit der Post zu (Zivilstandsamt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon). Falls Sie die Dokumente persönlich abgeben, besteht keine Anrecht auf sofortige Bearbeitung oder Überprüfung der Unterlagen.

Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, legen zusätzlich ein Dokument zum Nachweis der Rechtmässigkeit ihres Aufenthaltes in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung bei.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns bereits zum Voraus.


Wichtig!

Es kann sein, dass Ihre Daten bereits im elektronischen Personenstandsregister erfasst sind. In diesem Fall benötigen ausländische Staatsangehörige nicht alle Dokumente gemäss Wegleitung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor dem Ausfüllen des Fragebogens via Telefon oder Mail unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit sowie der Wohnadresse beim Zivilstandsamt Wetzikon abzuklären, ob dies der Fall ist.

Die Trauung muss, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, innerhalb von drei Monaten stattfinden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dokumente frühzeitig einzureichen (2 Monate, jedoch in der Regel nicht früher als 3 Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum).

Für Terminreservationen bzw. -anfragen: Beachten Sie die Informationen bei "Traulokale".

Name nach der Eheschliessung bei Heirat ab 01.01.2013

Jeder Ehegatte behält seinen Namen.

Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie ,welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. In begründeten Fällen kann die Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamte die Brautleute von dieser Pflicht befreien (Art. 160 ZGB).

Brautleute, die eine Namensbestimmung abgeben, haben mit der Geburtsmeldung des ersten Kindes oder innerhalb eines Jahres seit dessen Geburt die Möglichkeit zu erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternsteils tragen soll. Diese Möglichkeit haben Eltern, die anlässlich der Eheschliessung von der Pflicht befreit wurden, den Namen ihrer Kinder zu bestimmen, nicht. Sie müssen den Namens des Kindes definitiv anlässlich der Geburt des ersten Kindes bestimmen.

Hat das gemeinsame Kind bei nachträglicher Eheschliessung das zwölfte Altersjahr vollendet, so kann sein Name nur geändert werden, wenn es zustimmt.

Allianzname

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den sogenannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau (oder des Mannes) zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsamt nicht eingetragen. Wer bei der Heirat den Namen des Ehemannes bzw. der Ehefrau annimmt, kann den Allianznamen jedoch auf Wunsch im Schweizer Pass und in der Schweizer Identitätskarte eintragen lassen.

Name nach Heimatrecht

Es steht jeder Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit frei, den Familiennamen nach dem geltenden Heimatrecht zu führen. Die dazu notwendige Optionserklärung wird Ihnen auf dem Zivilstandsamt vorbereitet.

Bitte beachten Sie die unter folgendem Link aufgeführten Merkblätter betreffend des Namens.

Bei Heirat bis 31.12.2012

Die schweizerische Ehefrau erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehemannes, ohne das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zu verlieren, das sie als ledig hatte (Art. 161 ZGB).

Der/die Schweizer Bürger/in behält sein/ihr Heimatort auch nach der Eheschliessung mit einem/einer ausländischen Staatsangehörigen.


Bei Heirat ab 01.01.2013

Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Art. 161 ZGB).

Der/die Schweizer Bürger/in behält sein/ihr Heimatort auch nach der Eheschliessung mit einem/einer ausländischen Staatsangehörigen.

Staatsangehörigkeit

Die entsprechenden ausländischen Vertretungen in der Schweiz informieren Sie gerne über Erwerb oder Verlust der jeweiligen Staatsangehörigkeit.

Botschaften in der Schweiz

Die Vorbereitung der Eheschliessung und die Trauung sind kostenpflichtig. Die Kosten sind im Anschluss an das Ehevorbereitungsverfahren vor Ort in bar oder per EC zu begleichen.

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Zivilstandsverordnung

Wenn möglich führen wir Donnerstags und Freitags in Wetzikon oder Grüningen Trauungen durch.

Im Jahr 2024 können sich in unserem Zivilstandskreis wohnhafte Brautpaare zusätzlich an folgenden Samstagmorgen im Traulokal Wetzikon und Grüningen trauen lassen.

Traulokal Wetzikon: 08.06.2024 und 21.09.2024
Traulokal Grüningen: 24.08.2024
Trauzeiten: 09.15 h, 10.00 h, 10.45 h und 11.30 h

Bitte beachten Sie die unter dem Link „Traulokal“ angegebenen Reservationsbedingungen und dass sich die Gebühren bei einer Samstagtrauung verdoppeln (Trauung Stadthaus Fr. 150.-- und Trauung Ratsstube Fr. 350.-- plus Benützung Traulokal).

An Sonntagen und an den am Amtssitz des Zivilstandsamtes geltenden allgemeinen Feiertagen dürfen keine Trauungen stattfinden (Art. 72 ZStV).

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, zu den Bedingungen des jeweiligen Zivilstandsamtes in der ganzen Schweiz zu heiraten (siehe auch unten).

Folgende Traulokale, welche für zirka 30 Personen Platz bieten, werden durch das Zivilstandsamt Wetzikon bedient:

Traulokal im Dachgeschoss vom Stadthaus Wetzikon

Terminreservationen bzw. –anfragen werden frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin (Beispiel: Wunschtermin 16.06.2023, Reservation möglich ab 16.12.2022, 00.01 Uhr) per Onlineformular entgegengenommen und nach Eingang berücksichtigt, d. h. früher eingehende Anfragen werden nicht bzw. erst nachträglich beachtet (Gebühren: Benützung Traulokal kostenlos plus Trauung Fr. 75.--).

Traulokal Stadthaus Einrichtung

Traulokal Stadthaus

Traulokal in einer Stube im Schloss Grüningen

Terminreservationen bzw. –anfragen werden frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin (Beispiel: Wunschtermin 16.06.2023, Reservation möglich ab 16.12.2022, 00.01 Uhr) per Onlineformular entgegengenommen und nach Eingang berücksichtigt, d. h. früher eingehende Anfragen werden nicht bzw. erst nachträglich beachtet (Gebühren: Trauung Fr. 175.-- plus Benützung Traulokal). Für Fragen bezüglich Räume und deren Kosten sowie allfälligem Apéro hilft Ihnen gerne die Gemeinde Grüningen weiter.

Traulokal Grüningen Brautpaar

Traulokal Grüningen


Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz

Sie können sich mit einer Trauungsermächtigung auf jedem Zivilstandsamt in der Schweiz trauen lassen. Für Reservationen und ab wann diese möglich sind, erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Zivilstandsamt.

Traulokale in der Schweiz

Edi Baumann
Herracherweg 67
8610 Uster
+41 79 296 23 53
www.freie-zeremonien.ch

Stefan P. Becker
Weiherstrasse 21
8307 Effretikon ZH
+41 79 336 44 17
www.ritualberater.ch

Primo Cirrincione
Hasenbüehlstrasse 11
8625 Gossau ZH
+41 79 568 72 82
www.zeremonienleiter.org

Beatrice Hitz
Steinberggasse 35
8400 Winterthur ZH
+41 52 212 38 68
www.beatricehitz.ch

Nicolas Lindt
Feracherstrasse 14
8636 Wald ZH
+41 55 246 68 88
www.nicolaslindt.ch

Susanna Maeder
Musik - Rituale - Coaching
Dachseggstrasse 3
8630 Rüti ZH
+41 76 565 33 77
www.susanna-maeder.ch

Philipp Müller
Lindenhofstrasse 10A
8624 Grüt ZH
+41 78 862 78 71
+41 55 440 13 65
www.meinpfarrer.ch

Julia Pöhler
Altmattweg 19
4802 Strengelbach
+41 78 717 47 61
www.liebesbekenntnis.ch

Gabriela Rub
Bürglenweg 4
8854 Galgenen
+41 76 567 53 79
www.freiezeremonie.ch

Astrid Steiner
Chileweg 8
8165 Schöfflisdorf
+41 79 754 15 19
www.hochzeitszeremonien.ch

Cindy Studer
Chileweg 5
8917 Oberlunkhofen
+41 79 907 49 23
www.personal-pastor.ch

Wolfgang Weigand
Seestrasse 147
8610 Uster ZH
+41 44 941 00 59
www.schritte.ch

Matthias A. Weiss, lic. theol.
Poststrasse 16
8805 Richterswil
+41 43 537 94 83
www.hokairos.ch

Zivilstands- und Bestattungswesen

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