Zivilschutzorganisation Wetzikon-Seegräben

Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon
+41 44 931 32 53
E-Mail

Seit dem Jahr 2008 betreiben die Stadt Wetzikon und die Gemeinde Seegräben eine gemeinsame Zivilschutzorganisation.

Aufgabenspektrum: Schutz, Betreuung und Unterstützung

  • Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige und um Kulturgüter. Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen. Er erfüllt folgende Aufgaben:
  • Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen
  • Schutz von Kulturgütern
  • Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
  • Instandstellungsarbeiten sowie Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft

Im Katastrophenfall oder bei einem bewaffneten Konflikt steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz ein Platz in einem Schutzraum zur Verfügung.

Für Ihre Wohnadresse hat die Stadt Wetzikon für alle mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen den unten aufgeführten Schutzraum vorgesehen. Die Schutzraum-Zuweisung wird durch die Stadt Wetzikon periodisch neu berechnet und kann sich verändern.

Bei Anordnung des Schutzraumbezugs durch die Behörden suchen Sie zusammen mit ihren Mitbewohnern den zugeteilten Schutzraum auf. Die Zuordnung wird Ihnen dann mitgeteilt. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden und nehmen Sie ein Notgepäck mit.

Für Auskünfte und Anliegen zur Schutzraumzuweisung steht Ihnen die Zivilschutzstelle Wetzikon gerne zur Verfügung (info.zivilschutz@wetzikon.ch).

Hier können Sie abfragen, wo sich Ihr Schutzraum befindet.

Tipp: Ist Ihre Adresse nicht aufgeführt? Tippen Sie den Strassennamen ins Feld und Ihre Strasse erscheint in der Liste.

Gesetzliche Grundlagen des Zivilschutzes
Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Art. 3, festgehalten:

Im Bevölkerungsschutz arbeiten als Partnerorganisationen zusammen:

Absatz e
"der Zivilschutz zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung, zur Betreuung schutzsuchender Personen sowie zur Führungsunterstützung und zur Unterstützung der anderen Partnerorganisationen."

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20.12.2019 (Stand 1. Januar 2022) sowie die Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) vom 11.11.2020 (Stand 1. April 2023) regeln die Rechte und Pflichten des Schutzdienstpflichtigen.


Hier eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesartikel:

Schutzdienstpflicht
Artikel BZG ZSV
Schutzdienstpflichtige Personen Art. 29
Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht Art. 29
Dauer Art. 31 Art. 17
Erweiterte Schutzdienstpflicht für den Fall bewaffneter Konflikte Art. 32
Freiwillige Übernahme der Schutzdienstpflicht Art. 33 Art. 19
Personalpool Art. 36
Vorzeitige Entlassung Art. 37 Art. 20
Ausschluss und Wiederzulassung Art. 38 Art. 24
Rechte
Artikel BZG ZSV
Sold, Verpflegung, Transport und Unterkunft Art. 39 Art. 27-29
Erwerbsausfallentschädigung Art. 40 Art. 14
Wehrpflichtersatzabgabe Art. 41
Versicherung Art. 42
Pflichten
Artikel BZG ZSV
Pflichten Art. 44
Einrückungspflicht Art. 42

Für welche Art von Diensten kann ich aufgeboten werden?

Es wird zwischen zwei Arten von Diensten unterschieden

Art maximale Dauer Grundlage
Ausbildung
Grundausbildung 10 bis 19 Tage BZG Art. 49
Zusatzausbildung höchstens 19 Tage BZG Ar. 50
Kaderausbildung höchstens 19 Tage BZG Art. 51
Weiterbildung für Kader Spezialisten höchstens 5 Tage pro Jahr BZG Art. 52
Wiederholungskurse (WK) 3 bis 21 Tage BZG Art. 53
Einsätze
Katastrophen und Notlagen BZG Art. 28
im Fall bewaffneter Konflikte BZG Art. 28
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft BZG Art. 28
Instandstellungsarbeiten BZG Art. 28

Gesuch um Dienstverschiebung
Gesuche um Dienstverschiebung sind möglichst unverzüglich nach Erhalt der Dienstanzeige, spätestens aber drei Wochen vor dem Einrücken schriftlich bei der Zivilschutzstelle einzureichen. Das Gesuch ist zu begründen und mit allen notwendigen Beilagen zu versehen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

Versicherung während des Diensts
Schutzdienstleistende sind über die Militärversicherung (MVG) versichert.

Wann werde ich aus dem Zivilschutz entlassen?
Die Schutzdienstpflicht dauert 14 Jahre (ZSV Art. 17). Sie beginnt mit dem Jahr, in welchem die Grundausbildung absolviert wurde (spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird). Spätestens mit dem Ende des Jahres, in welchem die Person 36 wird, endet die Dienstpflicht. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht unabhängig vom Beginn bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre alt wird.

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Dienstverschiebungsgesuch

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