Stadtpolizei Wetzikon

Bahnhofstrasse 193
8620 Wetzikon
+41 44 931 23 33
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr

Dienstag
08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr

Freitag
07.00 - 11.30 Uhr

Samstag/Sonntag geschlossen

Kernaufgaben der Stadtpolizei Wetzikon

  • Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit
  • Verkehrspolizeiliche Aufgaben und Aktionen im fliessenden und ruhenden Verkehr
  • Aufnahme von Verkehrsunfällen, ausgenommen solchen mit Körperverletzung
  • Verwaltungspolizeiliche Aufgaben
  • Sämtliche Übertretungs-Straftatbestände wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen, Drogenkonsum, Tätlichkeiten etc.
  • Personenkontrollen, Personenfahndungen, Mithilfe und Unterstützung bei kriminalpolizeilichen Aufgaben und Aktionen der Kantonspolizei Zürich
  • Erledigung polizeilicher Aufträge der Stadtbehörden und anderen, internen und externen Amtsstellen
  • Verkehrserziehung an Kindergärten (nur in Wetzikon)

Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link: www.telefonbetrug.ch

Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt. Die Busse beträgt 40.00 Fr. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren. Aber bitte rücksichtsvoll.

Gesetzliche Grundlagen:

Notfalltreffpunkte

Wussten Sie, dass es in Wetzikon 4 Notfalltreffpunkte gibt?
Hier finden Sie die alle Informationen zu Notfalltreffpunkten generell.

Icon Notfalltreffpunkt
Icon Notfalltreffpunkt

Fragen und Antworten

Unter bussen.wetzikon.ch der durch das Scannen (mit Ihrer Handykamera) des QR-Codes auf der Übertretungsanzeige, gelangen Sie zum Bussenportal der Stadtpolizei Wetzikon. Nach der Eingabe der Ordnungsbussenzettelnummer und Ihrer Kontrollschildnummer können Sie weitere Informationen über die ausgestellte Ordnungsbusse abrufen; insbesondere Übertretungszeit, Örtlichkeit, Ordnungsbussenziffer und den Bussenbetrag.

Es besteht die Möglichkeit, die Ordnungsbusse einfach und unbürokratisch im Bussenportal mittels Kreditkarte oder TWINT zu bezahlen und damit das anonyme Ordnungsbussenverfahren abzuschliessen. Zudem kann ein Einzahlungsschein mit QR-Code bestellt werden.

Die digitale Verarbeitung erleichtert und vereinfacht die Zahlungsabwicklung für die Nutzenden sowie den Verarbeitungsprozess für die Stadtpolizei Wetzikon. Falls keine Bezahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen nach der Übertretung erfolgt, wird angenommen, dass die lenkende Person identisch mit der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter ist und es wird eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein dieser Person zugestellt.

Wenn Sie eine Übertretungsanzeige erhalten haben, deren Widerhandlung Sie nicht begangen haben, können die Angaben der lenkenden Person im Bussenportal bekannt gegeben werden. Der anschliessende Schriftverkehr erfolgt dann mit dieser Person.

Bei weiteren Fragen zu einer Busse wenden Sie sich an: Abteilung Sicherheit, sicherheit@wetzikon.ch oder 044 931 32 52.

Dazu benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Zentralstrafregisterauszug ist seit 23.01.2023 nicht mehr nötig!
  • Ausgefülltes Antragsformular (hier oder bei uns erhältlich)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)

Alles zusammen müssen Sie persönlich oder per Post am Schalter der Stadtpolizei abgeben.
Nach Erhalt Ihres Gesuchs wird Ihnen per E-Mail ein Fragenbogen zugestellt, welcher handschriftlich auszufüllen und an uns zu retournieren ist (per Mail oder Post). Dies gilt jedoch nur für Personen, welche noch nie einen Erwerbsschein in Wetzikon oder Gossau eingereicht haben.
Normalerweise dauert die Überprüfung und das Ausstellen des Erwerbscheines ca. 2 Wochen. Anschliessend muss der Erwerbsschein persönlich abgeholt und in bar bezahlt werden. Kosten für einen Waffenerwerbschein betragen Fr. 50.00.
Falls Sie Ihren bestellten WES innerhalb der Gültigkeit von 6 Monaten nicht bei uns abholen, werden Ihnen Fr. 20.00 Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.

Die Aussschlussgründe, welche eine Verweigerung eines Waffenerwerbsscheines zur Folge haben könnten, finden Sie auf dieser Seite.

Es liegt beim Gesuchsteller oder bei der Gesuchstellerin, sich zu informieren, ob er oder sie das richtige Bewilligungs-Gesuch eingereicht hat oder ob er oder sie eine der neuen "Ausnahmebewilligungen klein" beantragen muss. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe (044 247 27 25, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch) wenden.

Personen, welche vor dem 15.08.2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Zürich nachmelden. Diese Personen erhalten kostenlos eine Besitzbestätigung. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie direkt von der Armee übernommen besteht kein Handlungsbedarf.
Im Weiteren (neue Formulare etc.) verweisen wir auf die FAQ der Kantonspolizei Zürich.

Sie möchten demnächst Umziehen und müssen darum einen Lastwagen oder Lifter kurzzeitig auf das Troittoir stellen? Bitte melden Sie uns dies per Email wetzikon@kompol.zh.ch ein paar Tage vorher.

Falls Sie Ihren Führer/-oder Fahrzeugausweis verloren haben, benötigen Sie keinen Polizeirapport, um ein Ersatzexemplar zu bestellen. Alle Informationen dazu, finden Sie beim Strassenverkehrsamt Zürich.

Um ein Ausweisduplikat erstellen zu lassen, benötigen Sie in der Regel eine Verlustbescheinigung. Diese können Sie bei der jeder Polizeistation ausstellen lassen.

Anzeigen müssen persönlich am Schalter der Stadtpolizei Wetzikon gemacht werden, oder auf www.suisse-epolice.ch.

Der Grundstückseigentümer oder die Liegenschaftenverwaltung kann dazu beim Stadtammannamt ein audienzrichterliches Parkverbot beantragen. Nachdem dieses Parkverbot in Kraft ist, kann eine berechtigte Person (Hauswart usw.) die fehlbaren Fahrzeuglenker zur Anzeige bringen. Dazu benützen Sie bitte dieses Formular.

Gemäss Artikel 10 des Strassenverkehrsgesetzes (...Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden) müssen die Schilder montiert sein. Falls ein Fahrzeug längere Zeit ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund abgestellt ist, wird es kostenpflichtig abgeschleppt und verwahrt. Ebenfalls erfolgt eine Rapporterstattung an die zuständige Strafbehörde.

Welche Fahrzeuge müssen immatrikuliert werden?

Ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger sind mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern zu versehen, wenn:

  • a. der Standort des Fahrzeuges sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz befindet;
  • b. der/die HalterIn sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet;
  • c. der/die HalterIn mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sich für weniger als zwölf zusammenhängende Monate im Ausland aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet;
  • d. das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von in der Schweiz aufgenommenen und hier wieder abzusetzenden Personen oder Gütern (Binnentransport) verwendet wird;
  • e. die ausländische Fahrzeugzulassung bzw. Haftpflichtversicherung abläuft oder abgelaufen ist

Für weitere Auskünfte: Import-Fahrzeuge des Kantons Zürich

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Waffenerwerbsschein - Gesuch

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