Stadtplanung

Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon
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Die Stadtplanung fördert mit ihrer Dienstleistung die qualitätsvolle bauliche Entwicklung Wetzikons.

Die Nutzungsansprüche an den städtischen Boden sind vielfältig und oft auch widersprüchlich. Die Stadtplanung koordiniert diese verschiedenen Ansprüche und formuliert Ziele und Plangrundlagen für die räumliche Entwicklung der Stadt.

Die Stadtplanung begleitet Planungsprozesse wie Testplanungen, Gestaltungsplanverfahren und Quartierplanverfahren oder städtebauliche Studien und Leitbilder. Eine Übersicht über die laufenden Verfahren und Projekte finden Sie nachstehend unter der Lasche "Laufende Verfahren und Projekte". 

Prozesse und Verfahren rund um die Richt- und Nutzungsplanung werden von der Planungskommission begleitet.

Bei Fragen beraten wir Sie gern.   

Innenentwicklung umsetzen
Laufende Verfahren und Projekte
Planungsinstrumente

Die Vorgaben gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) und kantonalem Richtplan verlangen eine Siedlungsentwicklung nach innen, um die Ausdehnung der Siedlungen in den Landschaftsraum trotz Bevölkerungszuwachs einzudämmen. Bei der Umsetzung der damit zusammenhängenden Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes kommt den Gemeinden eine Schlüsselrolle zu.

Folgende Fragen beschäftigt auch die Stadt Wetzikon:

  • Wie lassen sich Lebensqualität und Dichtevorgaben in Einklang bringen?
  • Wie können Dichtevorgaben nachhaltig umgesetzt werden?

Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat hier Informatives zu den Themen "Innenentwicklung" und "Dichte" zusammengestellt (Filme, Merkblätter).

Übersicht über den Stand der laufenden Projekte und Verfahren der Stadtplanung

Das Gebiet Bahnhof Unterwetzikon wird sich in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Im November 2019 nahm der Stadtrat die Motion "Masterplan Stadtraum Unterwetzikon" entgegen. Die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben zur städtebaulichen und betrieblichen Aufwertung des Stadtraums Unterwetzikon sollen in einem Masterplan koordiniert und dabei auch die Bevölkerung und Politik mit einbezogen werden. Der Prozess startete im 2022 mit Workshops und einem Forum.

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite. 

Bild Bahnhofgebiet Unterwetzikon
Bild Bahnhofgebiet Unterwetzikon

Oberwetzikon soll als Stadtzentrum an Bedeutung gewinnen und im Bereich zwischen dem Kreisel Pappelnstrasse und der reformierten Kirche gestalterisch aufgewertet und verkehrstechnisch optimiert werden. Basierend auf einer vorgängigen Verkehrsstudie wurde festgestellt, dass die bestehende Verkehrsführung viel bessere Leistungen erbringt als andere im Raum stehende Lösungen. So fällte der Stadtrat einen Grundsatzentscheid, dass die Planungen der Aufwertungsmassnahmen im Zentrum Oberwetzikon mit der heute bestehenden Verkehrsführung weiterverfolgt werden sollen.

Um diverse Ansprüche, Wünsche, Ideen und Möglichkeiten am besten zu beachten und zu integrieren wurde mit verschiedenen Planungsbüros ein Testplanungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden zwei Ziele verfolgt: einerseits sollen für die Aussenräume im genannten Bereich Gestaltungsideen für kurzfristig umsetzbare sowie kostengünstige gestalterische Aufwertungsmassnahmen vorgeschlagen werden und andererseits soll eine gestalterische mittel- bis langfristigen Vision für diesen Bereich erarbeitet werden. Dabei wurden nicht nur die anstehenden Projekte im Gebiet (so z. B. der geplante Ersatzneubau des Migros Oberland Märt oder der Ersatzneubau der Zürcher Kantonalbank), sondern auch die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie weitere Anspruchsgruppen und Interessierte mit einbezogen.

Der Strassenbereich wird im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) unter Federführung des Kantons parallel behandelt. In einem engen Dialog werden die beiden Planungen aufeinander abgestimmt.

Die Ergebnisse des Testplanungsverfahrens wurden Anfang 2022 zu einem Masterplan und Synthesebericht verdichtet. Diese bilden dann die Grundlage für ein Vorprojekt für die aussenräumliche Gestaltung des Zentrums.

Vis à vis des Bahnhofs Unterwetzikon arbeitet die Stadtplanung intensiv am Quartierplan Pestalozzistrasse und dem zugehörigen öffentlichen Gestaltungsplan. Angrenzend ist der Quartierplan Mattacker-Mühle und der private Gestaltungsplan Mattacker in Bearbeitung. An dieser sehr zentralen Lage wird eine höhere Dichte angestrebt. Aber auch dem grünen Aussenraum kommt eine hohe Bedeutung zu: Im Innenhof entsteht ein grüner Park, rückwärtig ist eine Fuss- und Radwegverbindung bis zur Sportanlage Meierwiesen geplant und die Rapperswilerstrasse soll künftig von einer Baumreihe gesäumt werden.

Der öffentliche Gestaltungsplan Pestalozzistrasse wurde vom 10. Februar 2023 bis am 11. April 2023 ein zweites mal zur Einsichtnahme aufgelegt und zusammen mit dem Quartierplan vom kantonalen Amt für Raumentwicklung vorgeprüft. Im zweiten Halbjahr 2023 wurde der Gestaltungsplan und der Quartierplan aufgrund der Einwendungen und der Vorprüfungsergebnisse überarbeitet.

Der öffentliche Gestaltungsplan wurde durch den Stadtrat zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der öffentliche Gestaltungsplan Pestalozzistrasse wurde ein zweites Mal zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (amtliche Publikation / Medienmitteilung vom 10. Februar 2023). Die Planung, welche die Stadt seit 2014 mit dem dazugehörigen Quartierplan erarbeitet, zielt darauf ab, beim Bahnhof in Unterwetzikon ein lebenswertes, gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Eine hohe bauliche Dichte, hochwertige, grüne Aussenräume sowie eine von Bäumen gesäumte Velo- und Fusswegroute zum Areal Meierweisen tragen dazu bei.

Gestaltungsplanunterlagen, Stand 26. Januar 2023

Im Gebiet zwischen dem Bahndamm, der Usterstrasse und der Überbauung "Impuls" im Zentrum von Oberwetzikon besteht gemäss aktueller Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Gestaltungsplanpflicht. Neu-, Um- und Ersatzbauten müssen sich sorgfältig zwischen die historische Gebäudezeile und Bahndamm einfügen. Das Quartier soll sich möglichst nah am bestehenden Charakter weiterentwickeln. Prägend sind heute die inventarisierten, historischen Gebäude entlang der Usterstrasse, die inmitten von Oberwetzikon gelegene reformierte Kirche mit ihrer grossen städtebaulichen Präsenz und das unter Schutz gestellte Riegelhaus im alten Dorfkern Oberwetzikon.

Um eine hohe Qualität der künftigen Entwicklung gewährleisten zu können, hat die Stadt in einer Testplanung und mit Einbezug der über zwanzig mehrheitlich privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ein Konzept für die angestrebte Entwicklung geschaffen (Masterplan und Synthesebericht, 2019). Darauf basiert ein verfeinertes Richtkonzept, welches für die Erarbeitung des öffentlichen Gestaltungsplans und des dazugehörigen Quartierplans richtungsweisend ist.

Im ersten Halbjahr 2022 wurden die Erstentwürfe vom Kanton vorgeprüft und die Grundeigentümerschaften konnten sich mit Wünschen und Anregungen zu den Entwürfen äussern. Im Frühling 2023 wurden die Planungen für eine zweite kantonale Vorprüfung eingereicht und der Gestaltungsplan wurde öffentlich aufgelegt. Aktuell werden die Planungen entsprechend der Rückmeldungen des Kantons und der Einwendungen überarbeitet.

Die Einleitung des Quartierplanverfahrens Mattacker-Mühle genehmigte der Kanton im 2001, somit ist dieses Verfahren dasjenige, welches die Stadt am längsten beschäftigt. Gründe für die lange Verfahrensdauer sind zahlreich: Das grosse Gebiet zwischen Sportanlage Meierwiesen, Quartierplangebiet Pestalozzistrasse und Rapperswilerstrasse unter Einbezug der Kantonsschule muss mit dem privaten Gestaltungsplanverfahren Mattacker (Start 2011) koordiniert werden. In beide Verfahren sind zahlreiche Grundeigentümer/innen involviert. Die Sanierung der Rapperswilerstrasse (bis 2015) und die komplexe Verkehrserschliessungssituation ab der Kantonsstrasse (heute Nationalstrasse) erschwerten und verzögerten die Planung zeitweise stark.

Im Juni 2022 verabschiedete der Stadtrat den Quartierplan zusammen mit dem privaten Gestaltungsplan Mattacker zur Genehmigung an die kantonale Baudirektion. Der Quartierplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 20. März 2024 neu festgesetzt und zur Genehmigung eingereicht.

Ein öffentlicher Gestaltungsplan soll ermöglichen, dass auf dem Areal Schönau neben den denkmalgeschützten ehemaligen Spinnereigebäuden Neubauten entstehen und passend in die schöne und erhaltenswerte Parkanlage eingeordnet werden. Gleichzeitig muss die Stadtplanung die Gewässerraumfestlegung des Schönauweihers erarbeiten. Beide Verfahren werden miteinander koordiniert.

Nach einer kantonalen Vorprüfung im Sommer 2020 präzisierte die Stadtplanung den Gestaltungsplan vor allem hinsichtlich seiner Vorschriften zur baulichen Entwicklung und in seinen Aussagen zur Freiraumgestaltung. Damit ist sichergestellt, dass die geforderten Qualitäten auch in den künftigen Bauprojekten umgesetzt werden. Im Sommer 2021 wurde der Gestaltungsplanentwurf erneut durch das kantonale Amt für Raumentwicklung geprüft und anschliessend fertiggestellt. Im März 2022 genehmigte der Stadtrat Antrag und Weisung zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau und unterbreitete diesen dem Parlament zur Beschlussfassung. Am 7. November 2022 setzte das Parlament den öffentlichen Gestaltungsplan fest. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 genehmigte die kantonale Baudirektion den öffentlichen Gestaltungsplan.

GP Schönau, Schema, Februar 2021
GP Schönau, Schema, Februar 2021
Bild Logo Fjorde Wetzikon
Bild Logo Fjorde Wetzikon

Die Stadt hat neue Holzmöblierungen an verschiedenen Orten entlang der Bachläufe im Siedlungsgebiet aufgestellt und so naturnahe Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeiten im Freien geschaffen. Die Holzmöbel sind aus regionaler Eiche individuell gefertigt und mit dem Logo "fjordewetzikon" schnell erkennbar. Die Fjordstrategie geht auf das Räumliche Entwicklungskonzept REK von 2010 zurück und hat zum Ziel, die freiräumlichen Qualitäten von Wetzikon für die Bevölkerung zugänglich und erlebbar zu machen.

"Fjorde" bezeichnen im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK, 2010) die Ausdehnungen der Landschaft, welche tief in den Stadtraum hineinreichen und ein Charakteristikum sowie eine grosse Qualität der Stadt Wetzikon sind.

Seit 2012 sind einige dieser "Fjorde" mit einfachen Holzmodulen möbliert. So lädt zum Beispiel das Floss auf dem Schönauweiher seit damals zum Verweilen ein, ebenfalls die Sitzelemente am Ländenbach und die Holztreppen am Wildbach, welche mittlerweile aus Sicherheitsgründen entfernt werden mussten.

Die bestehenden und einige neue Fjordstandorte werden nun mit neu gefertigten Sitzelementen aus regionalem Eichenholz möbliert. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL hat der Stadt dafür im Herbst 2022 die notwendige Konzession erteilt, der Stadtrat genehmigte am 24. März 2023 einen Kredit für die Möblierung. Noch vor den Sommerferien 2023 wurden die Sitzelemente beim Chämptnerbach, Ländenbach, Wildbach und das neue Floss bei der Schönau montiert und bieten neue Möglichkeiten für Aufenthalte im Freien. Am Wildbach ermöglichen zudem Steinstufen einen Zugang direkt zum Wasser. 

Downloads

Plan Fjord-Standorte
Plan Fjord-Standorte

Das heute mehrheitlich unbebaute Gebiet Binzacher direkt beim Bahnhof Kempten ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt und soll sich in ein attraktives gemischt genutztes Quartier mit Schwerpunkt Wohnen wandeln. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 8. Februar 2023 die Gebietsanalyse und das Zielbild Binzacher verabschiedet. 

Das Zielbild basiert auf den Aussagen Richt- und Nutzungsplanung, den Ergebnissen der Gebietsanalyse und dem städtebaulichen Leitbild Binzacher aus dem 2016 und ist für die Beurteilung des Gestaltungsplans und der nachfolgenden Bauprojekte wegleitend.

Um die raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren und die zulässigen Nutzungen im Raum verbindlich festzulegen, kennt das Raumplanungsgesetz neben den Nutzungsplänen der Gemeinden eine Reihe von übergeordneten Instrumenten:

Mit folgenden Planungsinstrumenten wird die bauliche Entwicklung von Wetzikon gesichert und raumplanerische wie auch qualitative Richtlinien formuliert und umgesetzt:

  • Kommunale Richt- und Nutzungsplanung
    Im Jahr 2010 erarbeitete Wetzikon in einem partizipativen Prozess das Räumliche Entwicklungskonzept (REK). Dieses war Grundlage für die darauf folgende Revision des kommunalen Richtplans (2013) und der Nutzungsplanung (2014).
  • Fokusprozess
  • Gestaltungspläne + Sonderbauvorschriften
  • Quartierpläne
  • Behördenverbindliche Grundlagen (Konzepte, Leitbilder + Studien)


Das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum der letzten Jahrzehnte stellt Wetzikon vor grosse raumplanerische Herausforderungen. Um diese aktiv anzugehen, erarbeitete der damalige Gemeinderat zusammen mit Interessierten aus der Wetziker Bevölkerung die Grundlagen für die künftige Stadtentwicklung. Die Ergebnisse wurden in einem räumlichen Entwicklungskonzept (REK) zusammengefasst.

Das REK zeigt die qualitätsvollen langfristigen räumlichen Entwicklung der Stadt auf und koordiniert die Schwerpunktthemen Städtebau, Freiraum und Verkehr. Es bildete damit die Grundlage für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung.

In der grundsätzlichen Stossrichtung und in zentralen Aussagen wie den Quartiersteckbriefen ist das REK nach wie vor aktuell. In der kommenden Ortsplanungsrevision wird das REK punktuell aktualisiert und ergänzt.

Das REK kann als gedruckte Version bei der Stadtplanung bezogen werden (Anfrage per Mail unter stadtplanung@wetzikon.ch mit Angabe Versandadresse) oder am Schalter Planung + Bau, 4. OG, während den regulären Öffnungszeiten.

Downlaod

Titelbild REK
Titelbild REK

Einen Schritt weiter als das Räumliche Entwicklungskonzept geht der kommunale Richtplan. Dieser zeigt in Form von Karte und Text auf, wie die raumplanerischen Ziele und Tätigkeiten der Stadt aufeinander abgestimmt und mit welchen Strategien und Massnahmen diese umgesetzt werden.

Inhaltlich äussert sich der Richtplan zur Siedlungsentwicklung, zu Verkehrs- und Infrastrukturfragen und zur Landschaft und Umwelt.

Der aktuelle Richtplan wurde von der damaligen Gemeindeversammlung im November/Dezember 2012 festgesetzt und ist seit dem 17. September 2013 rechtskräftig. Er ist für die Behörden verbindlich. Die verschiedenen Elemente des kommunalen Richtplans können hier heruntergeladen werden (Nr. 601 und 602).

Der Nutzungsplan (Rahmennutzungsplan und Sondernutzungsplan) legt die zulässige Nutzung des Bodens für alle und somit insbesondere auch für die Grundeigentümer verbindlich fest. Zweck und Mass der Bodennutzung werden für ein bestimmtes Gebiet parzellenscharf definiert und jedes Grundstück wird einer bestimmten Nutzungszone zugewiesen.

Rahmennutzungspläne
Die Wetziker Bau- und Zonenordnung (BZO) und der Zonenplan (inkl. Kernzonenpläne) wurden im Dezember 2014 vom Grossen Gemeinderat festgesetzt und am 8. August 2015 von der Baudirektion genehmigt.

Die aktuelle BZO kann hier heruntergeladen werden (Nr. 611).

Sondernutzungspläne
Sondernutzungspläne gestalten die in Rahmennutzungsplänen enthaltene Grundordnung näher aus, verfeinern diese oder schaffen davon abweichende Regelungen.

  • Gestaltungspläne (Gebietsbezogene Sondernutzungspläne)
  • Projektbezogene Spezialpläne (z.B. für Deponien)
  • Quartierpläne, Baulinienpläne

Der Fokusprozess der Stadt Wetzikon ermöglicht bei Areal- und Gebietsentwicklungen frühzeitig in einen produktiven Austausch zwischen der Stadt und Privaten. Ziel ist, schnell Transparenz über die übergeordneten Zielsetzungen der Stadt für ein bestimmtes Gebiet zu schaffen und einen auf das Entwicklungsvorhaben abgestimmten Planungsprozess anzustossen.

Die privaten Entwickler/innen erhalten Planungssicherheit und kennen früh die notwendigen Prozessschritte und Verantwortlichkeiten. Je nach Ausgangslage, Vorhaben und Umfang des öffentlichen Interesses kann ein kooperativer Planungsprozess angestossen werden. Dabei wird gemeinsam die Zielrichtung für eine hochwertige und zukunftsgerichtete Arealentwicklung erarbeitet.

Bei grösseren Grundstücks- oder Arealentwicklungsvorhaben empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei der Stadtplanung.

Gestaltungspläne

Möchte die Gemeinde in einem bestimmten Gebiet eine städtebaulich und architektonisch besonders sorgfältige Gestaltung anstreben, so kann sie dafür das Instrument des Gestaltungsplans einsetzen. Der Gestaltungsplan überlagert die Bau- und Zonenordnung (BZO) und stellt für ein bestimmtes Gebiet eine Spezialbauordnung auf, welche von den Bestimmungen der Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abweichen kann.

Ein öffentlicher Gestaltungsplan wird von der Gemeinde, ein privater von den Grundeigentümern erlassen. Damit der Gestaltungsplan rechtskräftig wird, bedarf er der Genehmigung durch die kantonale Baudirektion. In der BZO kann vorgeschrieben werden, dass für bestimmte Teilbereiche ein Gestaltungsplan aufgestellt werden muss (Gestaltungsplanpflicht). Die Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass vor Einreichung eines Baugesuches ein Gestaltungsplan erstellt werden muss. Dieser legt für ein umgrenztes Gebiet Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest und weist nach, dass eine besonders hohe aussenräumliche Qualität erreicht wird.

Die nachfolgenden Darstellungen erklären die Verfahrensarten des öffentlichen und des privaten Gestaltungsplans und den gesamten Prozess des Verfahrens von der Projektauslösung bis zur Rechtskraft.

Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Es bezweckt, Grundstücke, welche in einer Bauzone liegen, mit Strassen und Werkleitungen so zu erschliessen, damit sie bebaubar werden.

Aktuelle Quartierplanverfahren in Wetzikon: siehe Lasche "Laufende Verfahren und Projekte" oben.

Für Fragen im Zusammenhang mit Quartierplänen wenden Sie sich bitte an stadtplanung@wetzikon.ch

Schema Verfahrensablauf Quartierplanverfahren
Schema Verfahrensablauf Quartierplanverfahren

Vom Stadtrat verabschiedete Konzepte, Leitbilder und Studien geben die Richtung und Qualitäten der räumlichen Stadtentwicklung bezüglich der Themen Städtebau, Verkehr, Siedlungsqualität und Grünraum vor und bilden somit eine zentrale Grundlage für die Richt- und Nutzungsplanung und städtebaulich relevante Projekte wie die Gestaltung des öffentlichen Raums oder Freiraumprojekte.

  • Räumliches Entwicklungskonzpet (siehe oben)
  • Leitbilder und Studien
  • Grünraumkonzept
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